Logonutzung für Geschäftskunden
Die Wort- und Wort-/Bildmarke „Greenpeace“ ist weltweit geschützt. Als Lizenznehmer für die Verwendung dieser Marke unterliegt Greenpeace Energy (GPE) strengen Auflagen durch die Greenpeace Media GmbH (Markeninhaberin in Deutschland), was die Weitergabe einer Erlaubnis zum Umgang mit dieser Marke angeht. Diese Vorgaben sowie deren Umsetzung sind für den Schutz der Marke „Greenpeace“ von höchster Bedeutung, da Greenpeace weltweit für Unabhängigkeit, auch und insbesondere von Unternehmen, steht. Dies hat zur Folge, dass Sie als Kunde unser Logo nicht in werblich exponierter Art und Weise auf Produkten, Vertriebsunterlagen oder sonstigen für die Öffentlichkeit bestimmten Materialien drucken dürfen. Auf der anderen Seite ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen und Unternehmen bei der Energiewende mitmachen und in diesem Zusammenhang zu Greenpeace Energy wechseln und dies gegenüber anderen kund tun.
Um diese Kommunikation weiterhin ermöglichen zu können, gelten für unsere Kunden folgende Regelungen zum Umgang mit der Bezeichnung „Greenpeace Energy“ und dem Logo von GPE:
- Grundsätzlich kann jeder Geschäftskunde während des Zeitraumes der Versorgung die Aussage publizieren, dass das Unternehmen bzw. die Einrichtung Strom bzw. Gas von Greenpeace Energy bezieht.
- Zulässig ist der Hinweis auf den Energiebezug durch GPE unter der Verwendung der zur Verfügung gestellten Logos von GPE
- in Materialen der allgemeinen Unternehmenskommunikation, wie z.B. Unternehmensbroschüren, Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten, in einer Auflage von maximal 5.000 Stück,
- in den Geschäfts- und Ladenräumen, die mit Strom bzw. Gas von GPE versorgt werden,
- als Darstellung oder Verlinkung auf der Unternehmenswebsite, wobei das Logo oder der Link und der evtl. dafür gesetzte Button nicht überproportional oder besonders hervorhebend gegenüber den anderen Inhalten der Website gestaltet werden darf, wenn nicht der irreführende Eindruck entsteht, dass auch die von dem Kunden angebotene Ware oder Dienstleistung von GPE oder Greenpeace geprüft und/oder gebilligt wurden. - Eine pauschale Publizierung für das gesamte Unternehmen ist nur zulässig wenn alle deutschen Standorte mit dem jeweiligen Produkt Strom oder Gas von GPE versorgt werden bzw. eine zukünftige Versorgung vereinbart wurde. Ausgenommen davon sind Standorte, bei denen der Kunde keinen Einfluss auf die Energielieferung hat, z. B. in Einkaufszentren, Objektnetzen, bei Untermiete oder Gemeinschaftsnutzung.
- Falls nur einzelne Standorte mit Strom oder Gas von GPE versorgt werden, muss der Kunde in der Publikation darauf hinweisen.
- Der Hinweis auf den Bezug von Strom und Gas durch Greenpeace Energy darf nicht direkt auf ein Produkt, eine Produktverpackung oder auf Werbematerialien für ein Produkt gedruckt werden, insbesondere nicht unter Verwendung des Logos von Greenpeace Energy.
- Zur Unterstützung in der Kommunikation erhalten Kunden auf Wunsch ein Zertifikat über den Umweltnutzen des Energiebezugs sowie ein Emailleschild, Aufkleber und speziell für Geschäftskunden gestaltete Logos als Dateivorlage.
- Um Missverständnissen bezüglich einer unzulässigen Verwendung des Logos von GPE in Publikationen zu vermeiden, wird empfohlen, Entwürfe vorab mit GPE abzustimmen und freigeben zu lassen.
- Nach Beendigung der Versorgung dürfen Werbe-Publikationen, die einen Hinweis auf einen Strom- oder Gasbezug durch GPE enthalten, nicht mehr verwendet werden.
Greenpeace Energy eG
Stand: August 2011