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Thema Stromwechsel | Thema Ökostrom | Thema Genossenschaft Greenpeace Energy eG
Wir senden Ihnen ein Formular per Post, das Sie ausgefüllt zurückschicken können, ein kostenloser Rückumschlag liegt bei. Oder Sie füllen das Online-Anmeldeformular auf unserer Homepage aus. Sie können sich aber auch telefonisch bei uns melden.
Alle notwendigen Daten finden Sie in der Regel auf Ihrer letzten Stromabrechnung (Zählernummer, Kundennummer des bisherigen Anbieters, Verbrauch). Wenn Sie frisch eingezogen sind, brauchen wir nur das Einzugsdatum und die neue Stromzählernummer. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir für Sie.
Wenn Sie gerade in eine neue Wohnung oder in andere Geschäftsräume umziehen, können Sie in der Regel von Anfang an unser Kunde werden – auch, wenn Sie sich erst rückwirkend bis maximal sechs Wochen nach dem Einzug für uns entscheiden. Ansonsten dauert es abhängig vom örtlichen Netzbetreiber etwa sechs Wochen nach Vertragseingang, bis Sie unseren sauberen Strom erhalten. Wir informieren Sie selbstverständlich rechtzeitig über den Belieferungsbeginn.
Die Stromrechnung erhalten Sie in Zukunft von Greenpeace Energy – wie gewohnt einmal im Jahr. Die Abschlagszahlungen werden jeweils zum 15. eines Monats fällig. Geschäftskunden erhalten auf Wunsch gern eine Zwischenabrechnung für die Buchhaltung oder eine Rechnung zum Jahresende. Dazu benötigen wir lediglich den Zählerstand zum Abrechnungsdatum.
Einen verbilligten Nachtstromtarif gibt es bei uns leider nicht. Unser sauberer Strom hat immer den gleichen Preis. Sollten Sie jedoch über zwei getrennte Zähler verfügen, können Sie eventuell tagsüber Strom von Greenpeace Energy beziehen und nachts von Ihrem örtlichen Versorger.
Kein Problem – Ihr Strom zieht mit. Greenpeace Energy erledigt alle Formalitäten. Dafür benötigen wir so früh wie möglich – am besten vier bis sechs Wochen vor dem Umzug – folgende Daten:
Nein. Greenpeace Energy kauft aus Prinzip nicht an der Strombörse, weil sich nicht nachvollziehen lässt, aus welchen Kraftwerken der dort gehandelte Strom stammt. Wir schließen vielmehr direkte Lieferverträge ab, die sicherstellen, dass unser Strom in Anlagen produziert wird, die unseren strengen Kriterien entsprechen. Dennoch hängt für uns der Strompreis von den Entwicklungen an der Börse ab. Denn auch Betreiber umweltfreundlicher Kraftwerke verkaufen ihren Strom nur dann an Greenpeace Energy, wenn wir ihnen mindestens so viel zahlen, wie sie an der Börse verdienen könnten.
Unsere Lieferanten sind vertraglich verpflichtet, bei Ausfällen ersatzweise Strom aus anderen sauberen Kraftwerken bereitzustellen, die unseren Anforderungen entsprechen. Sind sie dazu nicht in der Lage, darf Greenpeace Energy ihnen einen Stromlieferanten vorschreiben.
Unabhängige Gutachter prüfen jährlich, ob Greenpeace Energy die anspruchsvollen Ökostrom-Kriterien der Umweltorganisation Greenpeace einhält. Für 2009 wurden die Ecofys Germany GmbH und der TÜV Nord beauftragt. Die aktuellen Prüfberichte und -zertifikate können Sie hier einsehen.
Der Schlüssel ist die zeitgleiche Einspeisung des sauberen Stroms. Wir liefern nicht pauschal übers Jahr gerechnet die Kilowattstunden, die Sie in diesem Zeitraum verbraucht haben, sondern in jeder Viertelstunde genau die Menge Ökostrom, die Sie gerade benötigen. Dabei orientieren wir uns an so genannten Standardlastprofilen, das sind verlässliche Prognosen des Strombedarfs verschiedener Kundentypen zu jeder Tageszeit.
Zunächst einmal verbessern Sie Ihre persönliche Klimabilanz oder die Ihres Unternehmens. Überdies leiten Sie Ihr Geld um – weg von den Kohle- und Atomkraftwerken und hin zu den erneuerbaren Energien. Und schließlich fördern Sie ganz direkt den Bau neuer, umweltverträglicher Anlagen, da Greenpeace Energy sich verpflichtet hat, jeden Neukunden spätestens nach fünf Jahren mit Strom aus Neuanlagen zu versorgen.
Physikalisch gesehen ja, aber es kommt auf die Erzeugung des Stroms an. Greenpeace Energy speist jederzeit genau die Menge sauberen Strom aus umweltverträglichen Kraftwerken ins Netz ein, die Sie verbrauchen. Dabei kalkulieren wir Ihren Verbrauch mit Hilfe so genannter Standardlastprofile. So stellen wir sicher, dass Ihr Geld nicht bei Kohle- oder Atomkraftwerken landet.
Ja. Wir haben in den vergangenen Jahren stets mehr neue Kunden hinzugewonnen als erwartet – Lieferengpässe gab es trotzdem nicht. Im Bedarfsfall garantieren uns unsere Lieferantenverträge zusätzliche Ökostrom-Kapazitäten. Zudem tragen wir durch unseren Kraftwerksbau und unsere Neubauklausel aktiv dazu bei, dass immer mehr sauberer Strom auf den Markt kommt.
Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer von Greenpeace Energy und bestimmen den Kurs des Unternehmens mit. Im Falle eines Gewinns kommt der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugute, entweder in Form einer Rückvergütung oder einer Dividende auf das eingezahlte Kapital.
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern wählen diese 50 Vertreter und Vertreterinnen, die an der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung teilnehmen und dort Entscheidungen – etwa über die Verwendung des Jahresüberschusses – treffen. Jedes Mitglied verfügt unabhängig von der Zahl seiner Anteile über eine Stimme.
Das wichtigste Organ einer Genossenschaft ist die General- oder Vertreterversammlung. Sie bestellt und entlastet den Aufsichtsrat, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben vor der General- oder Vertreterversammlung Rechenschaft abzulegen.
Eine eingetragene Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die ähnliche Interessen haben und deshalb gemeinsam wirtschaften. So kann eine Genossenschaft Güter oder Leistungen einkaufen und ihren Mitgliedern oder – wie bei Greenpeace Energy – allen Interessierten zur Verfügung stellen. Genossenschaften sind selbstverwaltet; statt Gewinnmaximierung stehen bei ihnen üblicherweise andere Ideale wie Selbsthilfe und Solidarität im Vordergrund.
Die Genossenschaft ist laut Satzung verpflichtet, die Qualitätskriterien für sauberen Strom der Umweltorganisation Greenpeace zu erfüllen. Die Verwendung des Namens ist durch einen Vertrag zwischen der Genossenschaft Greenpeace Energy eG und der Greenpeace Media GmbH geregelt. Die gemeinnützige Organisation hält als Gründungsmitglied fünf Anteile an der Genossenschaft. Weitere wirtschaftliche oder finanzielle Verflechtungen bestehen nicht; Greenpeace Energy trifft seine unternehmerischen Entscheidungen allein und unabhängig.
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von acht Monaten zum Ende des Geschäftsjahrs kündigen. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres. Im Falle eines Fehlbetrags erhalten Sie Ihre Einlage um Ihren Anteil am Jahresminus vermindert zurück. Die Auszahlung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Vertreterversammlung den Jahresabschluss festgestellt hat.
Wenn Sie sich für das bequeme Lastschriftverfahren entscheiden, ersparen Sie uns enorm viel Aufwand. Wir buchen dann Ihre Einlage von Ihrem Konto ab. Möchten Sie lieber per Rechnung bezahlen, überweisen Sie den Betrag bitte auf das von uns angegebene Konto, sobald Sie unsere Zahlungsaufforderung erhalten haben.