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Marcel Keiffenheim
Leiter Energiepolitik

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EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eines der wichtigsten Instrumente beim Umbau der Energiewirtschaft. Zu Anfang 2012 soll das Gesetz umfassend novelliert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Novelle den weiteren zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und damit das Projekt Energiewende nicht gefährdet.

Der im internationalen Vergleich schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und die damit einhergehenden technologischen Entwicklungen, sind nicht allein mit dem guten Willen der Beteiligten gewachsen. Die Politik hat mit dem EEG im Jahr 2000 ein Förderinstrument geschaffen, das sich als äußerst effektiv erwiesen hat. Über die Jahre sind mal mehr, mal weniger sinnvolle Nachjustierungen erfolgt. Anfang 2012 steht nun eine Gesetzesnovelle an. Für uns ist es wichtig, dass wir hier frühzeitig politisch aktiv werden, um sicherzustellen, dass die Regelungen des EEG nicht verwässert werden. Denn: Ohne klare gesetzliche Rahmenbedingungen ist die Energiewende nicht zu machen. Was wir von der Politik erwarten:

  • Erhalt eines modifizierten Grünstrom-Privilegs: Derzeit wird ein Stromanbieter nach §37 EEG von der EEG-Umlage befreit, wenn er mindestens 50 Prozent seines Stroms aus EEG-Anlagen bezieht. Strom aus EEG-Anlagen ist zwar in der Regel teurer als sonstiger Ökostrom; dank der Umlagenbefreiung wird er aber unter dem Strich deutlich günstiger. Dies ist grundsätzlich gut gedacht, ermöglicht es doch die direkte Vermarktung von Ökostrom. Nach derzeitiger Ausgestaltung ergeben sich jedoch zwei Probleme: Zum einen steigt die EEG-Umlage, da vor allem Anlagen mit niedriger Vergütung in die Direktvermarktung gehen, während die teuren im EEG bleiben. Zum anderen heißt die Regelung zwar „Grünstrom-Privileg“, ermöglicht aber die Beimengung von 49,9 Prozent Graustrom.
  • Wir fordern: Die Nutzung des § 37 EEG muss an strengere Voraussetzungen geknüpft werden: Der Stromanbieter, der das Grünstrom-Privileg nutzen will, muss mindestens 100 Prozent Ökostrom im Portfolio haben. Der Strommix muss einen Mindestanteil an Windstrom aufweisen. Ein entsprechend großer Anteil an KWK-Strom ist erlaubt. Der Strom muss bedarfsgerecht eingespeist werden.

So wollen wir sicherstellen, dass das Grünstrom-Privileg nur gewährt wird, wenn dem ein echter Beitrag für die Integration von erneuerbaren Energien gegenübersteht.