Erfolgsgeschichten schreibt man heute zusammen.
In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Statt Gewinnmaximierung stehen Selbsthilfe, Solidarität und Selbstverwaltung im Vordergrund. 

Wir sind Green Planet Energy eG und aus tiefster Überzeugung als Öko-Energiegenossenschaft aktiv. Denn so geben wir allen Bürger:innen die Möglichkeit, in Energieprojekte zu investieren und einen Beitrag zu Energiewende und Klimaschutz zu leisten.

Vertreter:innen-Wahl 2024

Aktiv mitgestalten
als Genosschenschafts­mitglied

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, aktiv mitzuwirken, wenn es darum geht, wie Green Planet Energy arbeitet? Als Genossenschaftsmitglied können Sie das: Werden Sie jetzt eine:r von 50 Vertreter:innen und repräsentieren Sie unsere mehr als 38.000 Mitglieder.

Weitere Informationen zur Wahl und zum Bewerbungsprozess erhalten Sie im Online-Portal.

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Fünf gute Gründe
für unsere Genossenschaft

Darstellung dreier Sprechblasen mit einem Herz, einem Ausrufungszeichen und einer Erdkugel

Wir setzen uns für echte Veränderung ein

Darstellung einer Hand, die einen Netzstecker hochhält

Wir sind selbstbestimmt und unabhängig organisiert

Darstellung des Baus einer Windkraftanlage

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern bauen wir eigene Kraftwerke

Darstellung eines Windrades, einer Sonne und einer Photovoltaikanlage im Kreislauf

Wir engagieren uns kompromisslos für eine schnelle Energiewende

Darstellung dreier erhobener Hände

Als Genossenschafts-
mitglied werden Sie Teil der Veränderung

Überlassen Sie das Thema Energie
nicht den großen Konzernen

Werden Sie als Genossenschaftsmitglied Miteigentümer:in von Green Planet Energy und verändern Sie mit uns die Energielandschaft. Jeder Genossenschaftsanteil kostet einmalig 55 Euro. Sie gehen also keine regelmäßige Verpflichtung ein. Mitglied können Sie übrigens auch werden, wenn Sie kein:e Strom- oder Gaskund:in bei uns sind.


Aber: Was ist der Unterschied zwischen einem Genossenschaftsanteil und einer Aktie? Wir haben es für Sie zusammengefasst.  

Unabhängig und demokratisch
Die Einlagen unserer Mitglieder sorgen für eine solide Eigenkapitalbasis, die die Unabhängigkeit sichert. Folgerichtig lebt Green Planet Energy von der Anzahl der Mitglieder und deren Einlagen. Die Genossenschaftsmitglieder sind nicht nur die Firmeninhaber, sondern oft auch gleichzeitig Strom- oder Gaskunden, was für gleichgerichtete Interessen sorgt. Bei allen Wahlen (z. B. zur Vertreter:innenversammlung) gilt: ein Mitglied = eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Geschäftseinlage. Die so gewählte Vertreter:inenversammlung repräsentiert die Interessen aller anderen Genossenschaftsmitglieder von Green Planet Energy. Sie haben in der Versammlung ein Recht auf Teilnahme sowie Rede-, Auskunfts-, Antrags- und Stimmrechte.
Zweckorientierung
Wichtigstes Ziel einer Ökoenergiegenossenschaft wie Green Planet Energy ist die Energiewende – nicht die Gewinnmaximierung.
Geringes finanzielles Risiko
Sie investieren bei Green Planet Energy in eine wertstabile Anlage und haften maximal mit dem Wert ihrer Geschäftseinlage. Es besteht keine Nachschusspflicht. Wenn in einem Geschäftsjahr einen Verlust erwirtschaftet wird, wird der Jahresfehlbetrag auf alle Genossenschaftsanteile umgelegt. Das bedeutet für aktive Anteile eine Buchungsverlust, der durch einen positiven Jahresabschluss des Folgejahres teilweise oder ganz wieder ausgeglichen wird. Mitglieder, die zum Ende eines Jahres mit einem Fehlbetrag ausscheiden, erhalten Ihre Einlage um den Fehlbetrag pro Anteil reduziert zurück.
Oft in Händen großer Player
Der Umfang der Mitbestimmung richtet sich nach der Anzahl der gekauften Aktien. Oft sind die größten Anteilseigner so genannte institutionelle Anleger:innen, also zum Beispiel Fondgesellschaften.
Profitorientierung
Großen Konzernen geht es häufig vor allem um eines: möglichst hohe Gewinne. Entscheidungen werden also nicht unbedingt ökologisch sinnvoll und nachhaltig getroffen.
Starke Kurschwankungen möglich
Der Wert von Aktien kann stark schwanken –auch nach unten. Verkaufen Sie Aktien zu einem Wert, der unterhalb Ihres Kaufpreises liegt, sind Ihre Verluste höher als das eingesetzte Kapital.

Solaranlage Roigheim
gemeinsam finanziert

Als Genossenschaftsmitglied können Sie die Energiewende gleich doppelt unterstützen. 
Denn exklusiv für unsere Mitglieder haben wir den Genossenschaftsstromtarif entwickelt. Die Idee: Sie sparen monatlich 1 Euro auf den Grundpreis – und wir stecken die Einnahmen sowie die Beiträge unserer Mitglieder in den Bau vorbildlicher Erneuerbare-Energie-Anlagen.
 

Bestes Beispiel für eine solche Anlage ist der Solarpark Roigheim in Baden-Württemberg. Denn der macht viel mehr, als erneuerbare Energie zu liefern.

Grafik in Collagen-Art: Eine Solaranlage, die von einer Hand weitergebaut wird. Im Hintergrund scheint die Sonne.

Sozial gerecht & ökologisch fortschrittlich

  • Faire Pachtverträge für Landwirt:innen
  • Aufwertung der landwirtschaftlichen Fläche
  • Landwirtschaftlicher Rückbau möglich
  • Ca. 3 Meter breiter Blühstreifen rund um die Solarmodule
  • Großzügiger Abstand zwischen den Modulreihen für größtmögliche Artenvielfalt
  • Weitere 4.500 m2 Blühfläche und Feldlerchenfenster

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Genossenschaftsstrom

Energiewende Voranbringen

Nutzen Sie als Genossenschaftsmitglied unseren Genossenschaftsstrom und leisten Sie so einen ganz konkreten Beitrag zur Energiewende. Der Tarif ist die perfekte Wahl, wenn Sie den Ausbau vorbildlicher Erneuerbare-Energie-Anlagen direkt vorantreiben wollen, bei Ökostrom höchste ökologische Kriterien ansetzen und dabei sogar noch Geld sparen möchten.

Mehr zum Tarif

Preisrechner Genossenschaftsstrom
kWh/Jahr
Illustration eines Kuchens mit Windrädern darauf, der auf einem Tisch vor dunkelgrünem Hintergrund steht. Eine Hand hebt ein Stück des Kuchens mit Kuchenheber hoch.

Mitgliedschaft

Sichern Sie sich ein Stück
grüne Energie

Werden Sie als Genossenschaftsmitglied Miteigentümer:in von Green Planet Energy und verändern Sie mit uns die Energielandschaft.

Ab einem einmaligen Beitrag von nur 55 Euro sind Sie bereits Genossenschaftsmitglied und Miteigentümer:in von Green Planet Energy. Ihre Mitgliedschaft ist unabhängig davon möglich, ob Sie bei uns Strom- oder Gaskund:in sind, deshalb ist sie auch ein tolles Geschenk! Sie können auch weitere Anteile an bestehende Mitglieder verschenken.

Mitglied werdenAls Unternehmen Mitglied werden

Mitgliedschaft verschenken

Mitglied werden und mitgestalten

Die Vorteile ihrer Mitgliedschaft

Illustrierte Grafik vor grünem Hintergrund. Drei verschiedene Hände werfen Umschläge und Zettel in einen Kasten mit Schlitz.

Gemeinsam
entscheiden

Genossenschaft ist gelebte Demokratie. Wir entscheiden gemeinsam und transparent. Mit Ihrer Stimme gestalten Sie aktiv die Zukunft von Green Planet Energy.
Ihre Stimme zählt unabhängig von der Höhe Ihrer Einlagen. Genauso viel wie die Stimme unseres Gründungsmitglieds Greenpeace e. V.

Grafik-Collage: eine Hand wirft einen symbolischen Euro in einen Schlitz in der illustrierten Erde. Der Hintergrund ist dunkelgrün mit weißen Sternen.

Gutes tun
sinnvoll handeln

Wir arbeiten nicht profitorientiert, sondern setzen unsere Gelder gezielt für eine dezentrale, gerechte und schnelle Energiewende ein. Sie können sich sicher sein, dass Gewinne sinvoll investiert oder solidarisch an Sie als Dividende ausgeschüttet werden.

Zwei Hände geben sich einen Händedruck. Im Hintergrund ist eine gelbe Sonne vor grünem Hintergrund illustriert.

Austausch
auf Augenhöhe

Als Mitglied sind Sie Teil einer Solidargemeinschaft. Tauschen Sie sich ganz einfach mit anderen Gestalter:innen der Energiewende aus: zum Beispiel auf unserem Energiekongress.

Eine Hand hält zwischen Daumen und Zeigefinger ein grünes Geschenk mit weißer Schleife. Der Hintergrund ist dunkelgrün.

Green Community unterstützen

Als Mitglied profitieren Sie von unserem umfassenden Branchennetzwerk. Ob es um Eco-Fashion, Carsharing oder umwelt- und sozial gerechte Produkte für viele Lebensbereiche geht; wir stellen für jeden dieser Bereiche Partnerangebote- bzw. Rabatte zur Verfügung.

Mitgliederstimmen

Das sagen unsere
Genossenschaftsmitglieder
Mann mit kurzen Locken und Bart lächelt in die Kamera. Er trägt ein dunkles Hemd und steht draußen im Grünen.

Ich möchte keinen Anbieter, der in die eigene Tasche wirtschaftet, sondern einen, der seine Gewinne in die Energiewende investiert und an die Mitglieder ausschüttet. Deshalb unterstütze ich Green Planet Energy als Genossenschaftsmitglied.

Mischa
Genossenschaftsmitglied aus Lüneburg
Mann mit Bart steht vor einem weißen Zaun und blickt an der Kamera vorbei. In der Hand hält er eine Tasse.

Unsere Ökoenergie­genossenschaft ist finanziell unabhängig und nicht an große Unternehmen gebunden. Dabei baut sie die Erneuerbaren durch Investitionen in eigene Anlagen aus, stellt politische Forderungen und zeichnet sich durch eine hohe Transparenz aus.

Simon
Genossenschaftsmitglied aus Oberhausen
Bild einer jungen braunhaarigen Frau am Wasser. Ihre Haare wehen ihr ins Gesicht. Sie trägt eine rote Jacke, einen Rucksack und eine blaue Beanie-Mütze.

Als Mitglied kann ich mitbestimmen, in welche Richtung sich mein Energieversorger weiterentwickelt. Mir gefällt wie konsequent sich die Genossenschaft für den Umbau unserer Energieversorgung engagiert und neue Ideen und Lösungen vorantreibt.

Carolin
Genossenschaftsmitglied aus Berlin

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft in unserer Ökoenergiegenossenschaft? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen sowie den Kontakt zum Mitgliederservice.

Eine eingetragene Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die ähnliche Interessen haben und deshalb gemeinsam wirtschaften. So kann eine Genossenschaft Güter oder Leistungen einkaufen und ihren Mitgliedern oder - wie bei Green Planet Energy - allen Interessierten zur Verfügung stellen. Genossenschaften sind selbstverwaltet; statt Gewinnmaximierung stehen bei ihnen üblicherweise andere Ideale wie Selbsthilfe und Solidarität im Vordergrund. 

Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen verfügt die Genossenschaft nur durch die Einzahlung der Mitglieder in Form von Genossenschaftsanteilen über Eigenkapital. Green Planet Energy hat bewusst diese Organisationsform gewählt, um auszuschließen, dass unerwünschte Großanteilseigner die Firmenpolitik mitbestimmen können, also unabhängig zu sein. Folgerichtig lebt unsere Energiegenossenschaft von der Anzahl der Mitglieder und deren Einlagen. Das macht ein gutes Verhältnis zwischen den Kund:innen- und Mitgliederzahlen so wichtig. 
 
Unsere Genossenschaftsmitglieder sind oft nicht nur die Firmeninhaber:innen, sondern oft auch gleichzeitig Strom- oder Gaskund:innen, was für gleichgerichtete Interessen sorgt - eine dezentrale, konzernunabhängige und ökologische Energiegewinnung.

Das wichtigste Organ einer Genossenschaft ist bei Green Planet Energy die Vertreter:innenversammlung. Sie bestellt und entlastet den Aufsichtsrat, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben vor der General- oder Vertreter:innenversammlung Rechenschaft abzulegen.

Wie wird abgestimmt? 
Jedes Mitglied verfügt unabhängig von der Zahl seiner Anteile bei der Mitgiedervertreter:innenwahl über eine Stimme. Die von den Mitgliedern gewählten Mitgliedervertreter:innen nehmen an der jährlich stattfindenden Vertreter:innenversammlung teil und treffen dort Entscheidungen - etwa über die Verwendung des Jahresüberschusses.

1. Vorteil: Unsere Mitglieder profitieren davon, dass Green Planet Energy mit Partnern aus unterschiedlichen Branchen zusammenarbeitet. Ob es um Eco-Fashion, umwelt- und sozialgerechte Produkte für viele Lebensbereiche oder Carsharing geht; wir stellen für jeden dieser Bereiche Partnerangebote- bzw. Rabatte für unsere Mitglieder zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie als aktives Mitglied in unserem Portal für Genossenschaftsmitglieder und Kund:innen.

2. Vorteil: Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer:in von Green Planet Energy und bestimmen den Kurs des Unternehmens mit. Im Falle eines Gewinns kann der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugutekommen, z. B. in Form einer Ausschüttung (Dividende) auf das eingezahlte Kapital oder einer Rückvergütung.

Die Entscheidung darüber, ob eine Ausschüttung (Dividende) realisiert wird oder nicht hängt immer vom jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnis und letztendlich der Entscheidung der Mitgliedervertreter:innen über dessen Verwendung ab.

3. Vorteil: Sie können als Mitglied unseren Genossenschaftsstromtarif nutzen. Mit diesem Stromtarif wollen wir den Mitgliedern für Ihre Unterstützung und ihr Engagement danken und gewähren einen vergünstigten Grundpreis. Das Besondere: Der Anteil der Sonnenenergie im gelieferten Strommix stammt aus Anlagen, die wir extra für diesen Tarif errichten. Sie erfüllen höchste ökologische und ethische Standards. Den Bau dieser Anlagen finanzieren wir durch die Einlagen unserer Mitglieder und die entsprechenden Tarifbeiträge des Genossenschaftsstroms.

Sie sind bereits Mitglied, haben einen Stromvertrag in einem anderen Tarif und möchten nun in den Genossenschaftsstrom-Tarif wechseln? Dann nehmen Sie den Tarifwechsel gerne mit ein paar Klicks hier vor.

Da die Einlagen unserer Mitglieder unser Eigenkapital darstellen, ist diese Verbindung leider nicht rechnerisch herzustellen. Nur in einzelnen Fällen, wie zum Beispiel bei unserem Windpark Frickenhofer Höhe, kann man genau sagen, dass dieses Projekt direkt mit den Einlagen unserer Mitglieder finanziert wurde. 
 
Grundsätzlich ist das Eigenkapital, was unsere Mitglieder über den Erwerb von Genossenschaftsanteilen stellen, die Grundlage für unsere gesamte Arbeit. Jedes Jahr veröffentlichen wir einen ausführlichen Geschäftsbericht, der darstellt, was die Genossenschaft im vergangenen Geschäftsjahr erreicht hat. Darin enthalten sind z. B. Informationen über Investitionen, neue Projekte, Kosten für den Stromeinkauf.

Auch nach der Umbenennung der Genossenschaft zu Green Planet Energy werden wir und Greenpeace weiterhin in enger Kooperation für maximalen Klimaschutz und die Umsetzung einer nachhaltigen Energiewende im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel von Paris einstehen. Mit neuem Namen ändert sich nichts an der praktischen und inhaltlichen Arbeit unserer Ökoenergiegenossenschaft.

Wir bleiben ein politischer Energieanbieter und verfolgen weiter die Greenpeace-Vision für eine erfolgreiche Energiewende. Die Genossenschaft ist zudem verpflichtet, die Qualitätskriterien für sauberen Strom der Umweltschutzorganisation Greenpeace zu erfüllen. Die gemeinnützige Organisation Greenpeace e.V. hält als Gründungsmitglied einen symbolischen Genossenschaftsanteil. Weitere wirtschaftliche oder finanzielle Verflechtungen bestehen nicht; Green Planet Energy trifft seine unternehmerischen Entscheidungen allein und unabhängig. 

Die Mitgliedschaft können erwerben:

  • Natürliche Personen im juristischen Sinne – also Einzelpersonen mit Vor- und Nachnamen
  • Minderjährige natürliche Personen – mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Betrittsformular für Privatpersonen

  • Personengesellschaften – z.B. GbR, KG, OHG
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts – z.B. GmbH, AG, UG, UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, eingetragener Verein (e.V.), selbstständige Stiftung

Betrittsformular für Unternehmen

Die Mitgliedschaft ist sowohl mit als auch ohne Energiebezug möglich.

Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie Mitglied bei Green Planet Energy eG werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer eventuellen Gewinnausschüttung von Green Planet Energy die Erträge in Deutschland anfallen und die Summen in Deutschland ausgeschüttet werden, sodass Green Planet Energy verpflichtet ist, diese Steuern für alle Mitglieder abzuführen. Dies gilt auch für Personen, die ihren Wohnsitz zum Ausschüttungszeitpunkt im Ausland haben. Zur Entlastung der Kapitalertragssteuer haben inländische und ausländische Antragssteller, die im Ausland ansässig sind, die Möglichkeit sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu wenden, um eine Befreiung zu erwirken.

Lebenspartnerschaften/Ehepaare, Familien und Gemeinschaften gelten nicht als Gesellschaftsform des bürgerlichen Rechts und können nicht gemeinsam Genossenschaftsanteile erwerben. Unselbstständige Stiftungen, nicht eingetragene Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften („WEG”) können ebenfalls kein Mitglied werden.

Füllen Sie einfach unser Beitrittsformular oder das Beitrittsformular für Unternehmen aus und senden es vollständig ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich per Briefpost an uns zurück. Achten Sie beim Ausdrucken und Ausfüllen des Formulars bitte darauf, dass wir in jedem Fall unter Punkt 4. (Beitrittserklärung) eine Original-Unterschrift benötigen, damit wir die Anteilszeichnung bearbeiten können. 

Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrages umgehend eine Bestätigung. 
 
Postanschrift: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg 

Ein Genossenschaftsanteil kostet einmalig 55 Euro, weitere Kosten entstehen hierbei nicht.

Wie viele Anteile Sie zeichnen möchten, entscheiden Sie selbstverständlich selbst, ob ein oder zehn Anteile - oder auch mehr.

Laut unserer Satzung können Sie bis zu 400 Genossenschaftsanteile erwerben. Bitte beachten Sie aber, dass seit dem 1.10.2019 die Beteiligungshöhe für Neu- und Bestandsmitglieder bis auf Weiteres auf 200 Anteile limitiert wurde.  
Weitere Informationen und die Gründe zur Limitierung der Genossenschaftsanteile erhalten Sie hier.
 
Sind Sie bereits Mitglied und möchten wissen, wie viele Anteile Sie noch zeichnen können?

In unserem Online-Portal „Mein GPE“ unter dem Punkt Genossenschaft” > Mitgliedschaft” können Sie Ihre persönlich noch zu zeichnende Anteilanzahl einsehen.

Ja, das geht. Wir freuen uns, dass Sie Anteile verschenken möchten. Bitte füllen Sie für die Beauftragung eines Geschenkgutscheins einfach unser Online-Formular unter dem folgenden Link aus: Mitgliedschaft verschenken.

Anschließend stellen wir den gewünschten Gutschein bis zu einem von Ihnen gewählten Wunschdatum aus und schicken Ihnen diesen per E-Mail zusammen mit einer Beteiligungserklärung für die beschenkte Person zu. Auf dieser benötigen wir für unsere Unterlagen die Einverständniserklärung der beschenkten Person zur Mitgliedschaft. Bei Minderjährigen benötigen wir die Einverständniserklärung der beiden Erziehungs-berechtigten. Erst wenn das unterschriebene Formular der beschenkten Person bei uns eingeht, buchen wir den Betrag für die geschenkte Einlage von Ihrem Konto ab. 

Die Person, der Sie weitere Anteile schenken möchten wollen, darf übrigens bereits Mitglied in unserer Genossenschaft sein.

Bei der Mitgliedschaft an einer Genossenschaft handelt es sich um die Beteiligung an einem Unternehmen, welche auch bestimmten Risiken ausgesetzt ist. 

Was ist das maximale Risiko?
Genossenschaftsanteile fallen nicht unter die Einlagensicherung. Bei der Insolvenz der Genossenschaft kann das vom Mitglied eingesetzte Kapital verloren gehen. Eine Haftung über das eingesetzte Kapital hinaus, also eine Nachschusspflicht, besteht nicht. 

Jedes Mitglied hat das Recht, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken, siehe hierzu die ausführlichen Rechte in unserer Satzung, §11, a-g.
 
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren und den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Vertreter:innenversammlung nachzukommen sowie die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil gemäß der Satzung zu leisten.

Als Genossenschaftsmitglied haben Sie die Pflicht, jede Änderung der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Gerne können Sie uns Ihre geänderten Daten über unser Online-Portal Mein GPE"mitteilen.

Bitte beachten Sie: Sollte der Wohnsitz oder Aufenthaltsort unbekannt sein, kann es zu einem Ausschluss aus der Genossenschaft kommen. 

Über die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen entscheidet der Vorstand auf Grundlage unserer Satzung.

Auf unseren Formularen haben Sie die Möglichkeit, zwischen den Zahlungsweisen SEPA-Lastschrift und Überweisung zu entscheiden.

Wenn Sie sich für das bequeme Lastschriftverfahren entscheiden, ersparen Sie uns enorm viel Aufwand. Wir buchen dann den entsprechenden Betrag von Ihrem Konto ab.

Möchten Sie lieber per Rechnung bezahlen, überweisen Sie den Betrag bitte auf das von uns angegebene Konto, sobald Sie unsere Zahlungsaufforderung erhalten haben.

Anträge zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen können für das laufende Geschäftsjahr nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum letzten Werktag (Montag – Freitag) des laufenden Jahres vorliegen. Hierbei zählt der Posteingangsstempel von Green Planet Energy. 

Um als bestehendes Mitglied weitere Anteile zu zeichnen, ist es notwendig, dass Sie eine schriftliche Willenserklärung (Beteiligungserklärung) abgeben. Diese bedarf laut Genossenschaftsgesetz (GenG) der Schriftform – eine Erhöhung kann nicht per E-Mail, per Fax oder telefonisch von uns entgegengenommen und bearbeitet werden. Wir benötigen für die Bearbeitung immer ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Erhöhungsformular mit Original-Unterschrift per Post.

Das Erhöhungsformular steht Ihnen zum Download bereit. Unsere Satzung ist jederzeit online einsehbar. 

Postanschrift: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg

Ja, das geht. Auf unserem Intervallzeichnungsformular können Sie alle gewünschten Konditionen für eine wiederkehrende Zeichnung eintragen. Die Abbuchung des Intervalls erfolgt immer am 20. Des Monats.

Das Intervallzeichnungsformular steht Ihnen zum Download bereit. Unsere Satzung ist jederzeit online einsehbar.                           

Das Formular benötigen wir vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit Original-Unterschrift per Post für eine Bearbeitung zurück. Bitte achten Sie beim Ausdrucken und Ausfüllen des Formulars darauf, dass wir in jedem Fall unter Punkt 4. (Beteiligungserklärung) eine Unterschrift benötigen, damit wir die Anteilszeichnung bearbeiten können.                    

Sobald wir Ihre Intervallzeichnung eingerichtet haben, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung darüber. Zudem erhalten alle Intervallzeichner von uns regelmäßig eine Bestätigung über den aktuellen Stand Ihres Mitgliederkontos. 
 
Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit die Intervallzeichnung jederzeit schriftlich zu widerrufen. 

Postanschrift: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg

Nein, es findet keine Verzinsung statt. Aber im Falle eines Gewinns kommt der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugute - z. B. in Form einer Ausschüttung (Dividende) auf das eingezahlte Kapital.  
 
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Ausschütten einer Ausschüttung (Dividende) für Green Planet Energy nicht das höchste Ziel ist. Wir arbeiten nicht für maximale Gewinne, sondern setzen uns als Genossenschaft für eine dezentrale, gerechte und schnelle Energiewende ein.  
 
Die Entscheidung darüber, ob eine Ausschüttung (Dividende) realisiert wird oder nicht hängt immer vom jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnis und letztendlich der Entscheidung der Mitgliedervertreter:innen über dessen Verwendung ab. Die jährliche Vertreter:innenversammlung findet in der Regel Mitte Juni statt. 

Die Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine andere Person ist mittels eines schriftlichen Vertrages möglich. Die Übertragung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der Green Planet Energy eG. Im Falle einer Übertragung findet der Geldtransfer direkt zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person statt.

Sollten Sie eine Übertragung wünschen und kennen Sie jemanden, der Ihnen die Anteile abnehmen möchte?

Dann leiten Sie das Übertragungsformular an die erwerbende Person weiter und schicken das Formular vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben per Post an uns zurück.


Postanschrift: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg

Sofern eine Ausschüttung (Dividende) beschlossen wurde, erfolgt die Auszahlung nach dem Beschluss über die Ergebnisverwendung durch die Vertreter:innenversammlung. Diese findet in der Regel Mitte Juni statt.

Die Entscheidung darüber, ob eine Ausschüttung (Dividende) realisiert wird oder nicht hängt immer vom jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnis und letztendlich der Entscheidung der Mitgliedervertreter:innen über dessen Verwendung ab. 

Ja, das ist möglich. Unser Formular für den Freistellungsauftrag finden Sie zum Download im Servicebereich unter "Downloads" und "Freistellungsauftrag".
Bitte beachten Sie, dass wir bei einer möglichen Ausschüttung nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Freistellungsaufträge für das jeweilige Kalenderjahr berücksichtigen können, die bis zum 31. Mai des Jahres bei uns eingegangen sind.  

Den Freistellungsauftrag oder Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie uns per Post, per Fax oder auch gern per E-Mail an den Mitgliederservice zukommen lassen

Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist in Deutschland die Anweisung einer:eines Steuerpflichtigen an ein Unternehmen (z. B. Green Planet Energy), von dem sie:er Kapitalerträge (eine Ausschüttung bzw. Dividende) erhält, diese vom automatischen Steuerabzug (Abgeltungssteuer) freizustellen.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung? 
Z. B. Geringverdiener haben mit Hilfe der Nichtveranlagungsbescheinigung die Möglichkeit, sich auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Ausschüttungen) befreien zu lassen. Mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann also der Kapitalertragsteuerabzug und damit die spätere Steuererklärung und Einkommensteuerveranlagung vermieden werden. Sinnvoll ist die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und alle Einkünfte zusammen so gering sind, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Wie genau sich diese Grenze verhält, muss beim Steuerberater erfragt werden – hierzu kann Green Planet Energy keine Beratung leisten. Der Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann über das zuständige Finanzamt angefordert bzw. heruntergeladen werden. Die NV-Bescheinigung gilt in der Regel für maximal drei Jahre. 

Für eine Ausschüttung können nach unserer aktuell geltenden Satzung nur Anteile berücksichtigt werden, die im gesamten der Ausschüttung zu Grunde liegendem Geschäftsjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember, bei Green Planet Energy im Bestand waren.

Sofern Ihre Anteile ausschüttungsberechtigt sind, eine Ausschüttung beschlossen wurde und zum Zeitpunkt der Ausschüttung eine Bankverbindung von Ihnen vorliegt, erhalten Sie im Sommer des jeweiligen Ausschüttungsjahres zusammen mit unseren Mitgliederinformationen und einer Auszahlungsberechnung Ihre Steuerbescheinigung. Diese Bescheinigung ist immer für das Steuerjahr gültig, in dem die Auszahlung stattgefunden hat. 

Die Entscheidung der Vertreter:innenversammlung über die Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2021 ist am 11. Juni 2022 getroffen worden. Darüber haben wir im Juli 2022 alle Mitglieder informiert - und zwar je nach Wunsch per Post oder per E-Mail.

Die an die Mitglieder versandten Mitgliederinformationen enthielten unter anderem die Info, dass die Mitgliedervertreter:innen dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt und beschlossen haben, keine Ausschüttung an die Mitglieder vorzunehmen - somit haben wir auch keine Steuerbescheinigung für das Steuerjahr 2022 versendet. 

Nach mehreren Jahren regelmäßiger Dividendenauszahlungen, ist es das erste Mal, dass diese Entscheidung getroffen wurde. Hintergrund war das niedrige Jahresergebnis der Genossenschaft, welches durch die starken Preiserhöhungen auf dem gesamten Energiemarkt, beginnend im Herbst 2021, hervorgerufen wurde. Auch der Krieg in der Ukraine hat diese Entwicklung beeinflusst und noch einmal verstärkt. 

Ausschüttungen sind nicht unser höchstes Ziel, da wir grundsätzlich nicht profimaximierend arbeiten, sondern uns hauptsächlich auf die Umsetzung der Energiewende konzentrieren und diese vorantreiben möchten. Wenn ein Jahresergebnis so gut ausfällt, dass es eine Ausschüttung erlaubt, freuen wir uns sehr. Andernfalls kann aber auch eine Entscheidung gegen eine Ausschüttung getroffen werden, wenn der Jahresgewinn diese nicht zulässt.

Wenn Sie möchten, können Sie in unseren Geschäftsberichten gerne weitere Informationen zu unseren Jahresabschlüssen nachlesen.

Damit der Steuer-Einbehalt automatisiert erfolgen kann, fragen wir beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer erhebt. Je nach Datenbestand wird dann die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für diese Abfrage ist das Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer unerlässlich. 

Auf dem Beitrittsformular/Erhöhungsformular können Sie uns Ihr Geburtsdatum und Ihre Steueridentifikationsnummer mitteilen.  
 
Die Steueridentifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Steueridentifikationsnummer ist nicht zu verwechseln mit der eTIN, die sich ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung befindet. 

Bitte beachten Sie, dass es auch schnell zu einer Verwechslung zwischen der Steuernummer und der Steueridentifikationsnummer kann. Die Steuernummer ist ebenso wie die Steueridentifikationsnummer elfstellig, aber mit Schrägstrichen versehen:

Beispiel Richtig: 89101234567
Beispiel Falsch: 123/456/78910

Sollte Ihnen die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegen, können Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Dort werden die Steueridentifikationsnummern verwaltet:

Bundeszentralamt für Steuern 
Hauptdienstsitz Bonn-Beuel 
An der Küppe 1 
53225 Bonn 
Telefon:  0228 4060 

Seit dem 1. Januar 2015 sind Genossenschaften gesetzlich verpflichtet, die Kirchensteuer im Fall einer Ausschüttung an die Mitglieder automatisch abzuziehen. Green Planet Energy muss deshalb die hierfür notwendigen Daten – also Informationen zur Religionszugehörigkeit der Genossenschaftsmitglieder – vorab beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen. Sollte es zu einer Ausschüttung kommen, wird dann die Kirchensteuer von der Ausschüttungssumme abgezogen.

Was geschieht bei Mitgliedern die keiner Religionsgemeinschaft angehören?
Für diese Mitglieder wird uns ein entsprechendes Ergebnis mitgeteilt. Diese müssen nichts weiter machen. Sie erhalten die Ausschüttungssumme ohne Einbehalt der Kirchensteuer. Diese werden selbstverständlich auch nicht von ihrem Finanzamt zur Abgabe der Kirchensteuer aufgefordert.

Kann ich mich dagegen wehren, dass Green Planet Energy meine Religionszugehörigkeit abfragt?
Alle Bürger:innen können unter Angabe ihrer Steueridentifikationsnummer schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern dem Datenabruf der Religionszugehörigkeit bis zum jeweils 30. Juni eines Jahres widersprechen, damit der Sperrvermerk für das Folgejahr berücksichtigt wird. Green Planet Energy wird dann aufgrund dieses Sperrvermerks keine Daten zur Religionszugehörigkeit des Kunden erhalten. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, jederzeit einen Sperrvermerk auf dem amtlichen Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern vorzunehmen. Damit dieser bei einer möglichen Ausschüttung berücksichtigt wird, müssen Sie uns mit einem formlosen schriftlichen Antrag auffordern, eine erneute Anfrage (Anlassabfrage) für Sie durchzuführen. Daraufhin wird uns das aktualisierte Kirchensteuermerkmal mitgeteilt.

Habe ich im Falle einer Ausschüttung Nachteile gegenüber Mitgliedern, die keinen Widerspruch einlegen?
Nein, die Summe, die der Ausschüttung zugrunde liegt, ist entsprechend des gezeichneten Geschäftsguthabens für alle an der Ausschüttung beteiligten Mitglieder gleich. Ein Mitglied, das der Abfrage der Religionszugehörigkeit widersprochen hat, ist aber verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dort wird dann die entsprechende Kirchensteuer abgeführt. Hierfür werden die Daten der abrufenden Gesellschaft (in diesem Fall Green Planet Energy) vom Bundeszentralamt für Steuern an das Wohnfinanzamt übermittelt. 

Was unterscheidet die Ausschüttungssumme von den Mitgliedern, die zulassen, dass Daten zu ihrer Religionszugehörigkeit eingefordert werden, von der Ausschüttungssumme derer, die hiergegen Widerspruch einreichen?
Die Ausschüttungssumme wird bei den Mitgliedern, die widersprochen haben, ohne Abzug der Kirchensteuer ausgezahlt. Diese sind dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierfür werden die Daten der abrufenden Gesellschaft (in diesem Fall Green Planet Energy) vom Bundeszentralamt für Steuern an das Wohnfinanzamt übermittelt. Das Wohnsitzfinanzamt wird die Mitglieder zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auffordern. 

Was passiert, wenn ich mich gar nicht rege bzw. nicht widerspreche?
Kommt es zu einer Ausschüttung, wird die Kirchensteuer automatisch unsererseits von der Ausschüttungssumme einbehalten und an die steuererhebende Religionsgemeinschaft weitergeleitet. 

Wie werden meine Daten gespeichert? Werden sie noch anderweitig verwendet oder weitergegeben?
Ihre Daten werden weder anderweitig verwendet noch werden sie weitergegeben. Die Daten werden lediglich für die Berechnung des Kirchensteuerabzugs des jeweiligen Kalenderjahres benötigt. 

Zu steuerrechtlichen Fragen können wir selbst keine Auskunft geben. Sie erhalten ausführliche Informationen zur Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Dort gibt es einen Fragen-und-Antworten-Katalog für Bürger:innen sowie das Formular, um dem Datenabruf der Religionszugehörigkeit zu widersprechen:

Bundeszentralamt für Steuern 
Hauptdienstsitz Bonn-Beuel 
An der Küppe 1 
53225 Bonn 
Telefon:  0228 4060 

Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Genossenschaftsanteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres ausschließlich per Briefpostkündigen.

Die Mitgliedschaft endet mit der Kündigung aller Genossenschaftsanteile. 

Zur Kündigung der Anteile könnte auch die Übertragung von Anteilen eine gute Alternative darstellen.
Die Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine andere Person ist mittels eines schriftlichen Vertrages möglich. Die Übertragung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der Green Planet Energy eG. Im Falle einer Übertragung findet der Geldtransfer direkt zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person statt.
Sollten Sie eine Übertragung wünschen und kennen Sie jemanden, der Ihnen die Anteile abnehmen möchte? Dann leiten Sie das Übertragungsformular an die erwerbende Person weiter und schicken das Formular vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben per Post an uns zurück.


Postanschrift: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg

Die Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine andere Person ist mittels eines schriftlichen Vertrages möglich. Die Übertragung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der Green Planet Energy eG. Im Falle einer Übertragung findet der Geldtransfer direkt zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person statt.

Sollten Sie eine Übertragung wünschen und kennen Sie jemanden, der Ihnen die Anteile abnehmen möchte?

Dann leiten Sie das Übertragungsformular an die erwerbende Person weiter und schicken das Formular vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben per Post an uns zurück.


Postanschrift: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg

Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Genossenschaftsanteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahreskündigen.

Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres.
Mitglieder, die zum Ende dieses Jahres mit einem Fehlbetrag ausscheiden, erhalten Ihre Einlage um den Fehlbetrag pro Anteil reduziert zurück. In einem Geschäftsjahr, in dem ein Gewinn erwirtschaftet wurde, und ein Ausgleich eines ggf. noch bestehenden Verlustes oder eine Ausschüttung auf der Vertreter:innenversammlung beschlossen wurde, erhöht sich die Einlage der Mitglieder entsprechend. 
 
Die Auszahlung der gekündigten Einlage kann erst erfolgen, wenn die Vertreter:innenversammlung den Jahresabschluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres festgestellt hat.
Die jährliche Vertreter:innenversammlung findet in der Regel Mitte Juni statt und eine Auszahlung erfolgt dann anschließend bis zum 30. Juni.

Postanschrift: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres, Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens, Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft, durch Ausschluss oder durch Ableben des Mitglieds. 
 
Im letztgenannten Fall geht die Mitgliedschaft auf die oder den Erbende:n über. Die Mitgliedschaft wird auch über den Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, durch die oder den Erbende:n fortgesetzt. 

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und der Energiebezug über Green Planet Energy sind unabhängig voneinander möglich. Das bedeutet, dass Sie Strom und/oder Gas von Green Planet Energy beziehen können, ohne Mitglied in der Genossenschaft zu sein. Es handelt sich hierbei nur um ein Angebot, welches Sie wahrnehmen können, wenn Sie möchten.

Im selben Zuge bedeutet dies aber auch, dass die Mitgliedschaft nicht einfach endet, wenn Sie Ihren Energieliefervertrag kündigen. Für die Beendigung der Mitgliedschaft in unserer Energiegenossenschaft ist eine separate Kündigung in Schriftform per Post notwendig. 

Postanschrift: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg

Weiterführende Informationen finden Sie in den FAQs im Reiter „Genossenschaftsanteile“ unter der Frage „Kann ich die erworbenen Anteile an eine andere Person übertragen“ oder im Reiter „Beendigung der Mitgliedschaft“ unter der Frage „Kann ich meine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen“

Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf die oder den Erbende:n über. Die Mitgliedschaft wird auch über den Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, durch die oder den Erbende:n fortgesetzt. 
 
Für die Übertragung der Anteile benötigt Green Planet Energy den offiziellen Erbnachweis (z. B. das eröffnete und notariell beglaubigte Testament, den Erbschein oder einen anderen offiziellen Nachweis zur Erblage). 

Downloads

Das Beitrittsformular der Öko-Energiegenossenschaft Green Planet Energy eG zum Download
Das Beitrittsformular für Unternehmen der Öko-Energiegenossenschaft Green Planet Energy eG zum Download
Anteilerhöhungpdf | 130 KB
Formular zur Beteiligung mit weiteren Genossenschaftsanteilen.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustrechnung.
Intervallzeichnungpdf | 138 KB
Formular zur Intervallzeichnung von Genossenschaftsanteilen.
Formular zur Übertragung von Genossenschaftsanteilen.
Gemeinsam bringen wir den Energiemarkt in Bewegung. Hier finden Sie alle Informationen über die Genossenschaft Greenpeace Energy eG.
Satzungpdf | 201 KB
Die Satzung der Green Planet Energy eG.
Die Entwicklung von Green Planet Energy im Geschäftsjahr 2021.
Die Entwicklung von Greenpeace Energy im Geschäftsjahr 2020.
Die Entwicklung von Greenpeace Energy im Geschäftsjahr 2019.
Vier Frauen vor einer modernen Fensterfront. Vorne Links sitzt eine Frau mit langen braunen Haaren, daneben eine blonde Frau mit Zopf und Brille. Hinter ihnen steht Links eine blonde, kurzhaarige Frau mit Brille. Rechts davon steht eine dunkelblonde langhaarige Frau. Alle lächeln in die Kamera.
Mitgliederservice
Ansprechpartner:innen

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft in unserer Öko-Energiegenossenschaft? Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter:

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mitglieder@green-planet-energy.de

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