Stromwechsel | Ökostrom | proWindgas | Windgas-Technologie | Genossenschaft Greenpeace Energy eG
Wir senden Ihnen ein Formular per Post, das Sie ausgefüllt zurückschicken können, ein kostenloser Rückumschlag liegt bei. Oder Sie füllen das Online-Anmeldeformular auf unserer Homepage aus. Sie können sich aber auch telefonisch bei uns melden.
Alle notwendigen Daten finden Sie in der Regel auf Ihrer letzten Stromabrechnung (Zählernummer, Kundennummer des bisherigen Anbieters, Verbrauch). Wenn Sie frisch eingezogen sind, brauchen wir nur das Einzugsdatum und die neue Stromzählernummer. Alle weiteren Formalitäten, welche die Stromversorgung in Ihrer neuen Abnahmestelle betreffen, erledigen wir für Sie.
Nein. Sobald Sie sich bei uns angemeldet haben, kündigen wir für Sie Ihren bisherigen Versorgungsvertrag. Greenpeace Energy kann immer nur zu der mit dem bisherigen Anbieter vereinbarten, ordentlichen Kündigungsfrist kündigen. Wir können kein Sonderkündigungsrecht bei Preis- und/oder AGB-Änderungen aussprechen.
Wenn Sie gerade in eine neue Wohnung oder in andere Geschäftsräume umziehen, können Sie in der Regel von Anfang an unser Kunde werden – auch, wenn Sie sich erst rückwirkend bis maximal sechs Wochen nach dem Einzug für uns entscheiden. Ansonsten dauert es – abhängig vom örtlichen Netzbetreiber und der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit dem bisherigen Versorger – rund zwei Wochen nach Vertragseingang, bis Sie unseren sauberen Strom erhalten. Wir informieren Sie selbstverständlich rechtzeitig über den Belieferungsbeginn.
Die Stromrechnung erhalten Sie in Zukunft von Greenpeace Energy – wie gewohnt einmal im Jahr. Die Abschlagszahlungen werden jeweils zum 15. eines Monats fällig. Geschäftskunden erhalten auf Wunsch gern eine Zwischenabrechnung für die Buchhaltung oder eine Rechnung zum Jahresende. Dazu benötigen wir lediglich den Zählerstand zum Abrechnungsdatum. Auch für Privatkunden bieten wir auf Wunsch eine Zwischenabrechnung an, diese wäre kostenpflichtig und kann online über das Zählerstanderfassungsformular beantragt werden.
Einen verbilligten Nachtstromtarif gibt es bei uns leider nicht. Unser sauberer Strom hat immer den gleichen Preis. Sollten Sie jedoch über zwei getrennte Zähler verfügen, können Sie eventuell tagsüber Strom von Greenpeace Energy beziehen und nachts von Ihrem örtlichen Versorger.
Ablesung und Wartung des Stromzählers übernimmt weiterhin der lokale Messstellenbetreiber. Greenpeace Energy zahlt ihm dafür eine Gebühr. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Greenpeace Energy Kunden um die Ablesung bittet.
Kein Problem – Ihr Strom zieht mit. Greenpeace Energy erledigt alle Formalitäten. Dafür benötigen wir so früh wie möglich – am besten vier bis sechs Wochen vor dem Umzug – folgende Daten:
Physikalisch gesehen ja, aber es kommt auf die Erzeugung des Stroms an. Greenpeace Energy speist jederzeit genau die Menge sauberen Strom aus umweltverträglichen Kraftwerken ins Netz ein, die Sie verbrauchen. Dabei kalkulieren wir Ihren Verbrauch mit Hilfe so genannter Standardlastprofile. So stellen wir sicher, dass Ihr Geld nicht bei Kohle- oder Atomkraftwerken landet.
Zunächst einmal verbessern Sie Ihre persönliche Klimabilanz oder die Ihres Unternehmens. Überdies leiten Sie Ihr Geld um – weg von den Kohle- und Atomkraftwerken und hin zu den erneuerbaren Energien. Und schließlich fördern Sie ganz direkt den Bau neuer, umweltverträglicher Anlagen, da Greenpeace Energy sich verpflichtet hat, jeden Neukunden spätestens nach fünf Jahren mit Strom aus Neuanlagen zu versorgen.
Der Schlüssel ist die zeitgleiche Einspeisung des sauberen Stroms. Wir liefern nicht pauschal übers Jahr gerechnet die Kilowattstunden, die Sie in diesem Zeitraum verbraucht haben, sondern in jeder Viertelstunde genau die Menge Ökostrom, die Sie gerade benötigen. Dabei orientieren wir uns an so genannten Standardlastprofilen, das sind verlässliche Prognosen des Strombedarfs verschiedener Kundentypen zu jeder Tageszeit.
Unabhängige Gutachter prüfen jährlich, ob Greenpeace Energy die anspruchsvollen Ökostrom-Kriterien der Umweltorganisation Greenpeace einhält. Seit 2009 sind die Ecofys Germany GmbH und der TÜV Nord mit der Prüfung beauftragt.
Zu den aktuellen Prüfberichten und Zertifikaten
Unsere Lieferanten sind vertraglich verpflichtet, bei Ausfällen ersatzweise Strom aus anderen sauberen Kraftwerken bereitzustellen, die unseren Anforderungen entsprechen. Sind sie dazu nicht in der Lage, darf Greenpeace Energy ihnen einen Stromlieferanten vorschreiben.
Nein. Greenpeace Energy kauft aus Prinzip nicht an der Strombörse, weil sich nicht nachvollziehen lässt, aus welchen Kraftwerken der dort gehandelte Strom stammt. Wir schließen vielmehr direkte Lieferverträge ab, die sicherstellen, dass unser Strom in Anlagen produziert wird, die unseren strengen Kriterien entsprechen. Dennoch hängt für uns der Strompreis von den Entwicklungen an der Börse ab. Denn auch Betreiber umweltfreundlicher Kraftwerke verkaufen ihren Strom nur dann an Greenpeace Energy, wenn wir ihnen mindestens so viel zahlen, wie sie an der Börse verdienen könnten.
Ja. Wir haben in den vergangenen Jahren stets mehr neue Kunden hinzugewonnen als erwartet – Lieferengpässe gab es trotzdem nicht. Im Bedarfsfall garantieren uns unsere Lieferantenverträge zusätzliche Ökostrom-Kapazitäten. Zudem tragen wir durch unseren Kraftwerksbau und unsere Neubauklausel aktiv dazu bei, dass immer mehr sauberer Strom auf den Markt kommt.
Greenpeace Energy bietet seit dem 1. Juli 2011 neben Ökostrom auch Gas für Privat- und Gewerbekunden an: den Gastarif proWindgas.
Mit proWindgas bieten wir unseren Kunden ein neuartiges und ökologisch sinnvolles Produkt, das den Umbau der Energielandschaft hin zu 100 % erneuerbaren Energien ermöglicht.
proWindgas ist ein Gasprodukt ohne Biogas, aber mit einem neuartigen, bisher einmaligen ökologischen Förderbeitrag: Mit diesem Produkt fördert der Gaskunde die Produktion und Einspeisung von erneuerbarem Wasserstoff, der mit Windstrom hergestellt wird (Windgas). Greenpeace Energy-Gaskunden fördern damit den Ausbau und die Speicherbarkeit von erneuerbaren Energien.
Mit einem Förderbeitrag auf den normalen Gaspreis von 0,4 Cent brutto pro Kilowattstunde wird sowohl der Neubau von Erzeugungsanlagen für Windgas (90 %) als auch die Nachfrage von Mikro-Blockheizkraftwerken gefördert (10 %).
Seit Oktober 2011 beliefern wir unsere Kunden in einem ersten Schritt mit herkömmlichem Erdgas. In Zukunft planen wir die Beimischung von erneuerbarem Wasserstoff. Der Anteil wird zunächst im einstelligen Prozentbereich liegen und hängt u.a. davon ab, wie viel Erzeugungskapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff aufgebaut werden können. Wir wollen den erneuerbaren Wasserstoff sowohl selbst erzeugen, als auch von anderen Lieferanten beziehen.
Das Angebot richtet sich an alle Privat- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch unter 300.000 kWh (Standardtarifkunden). Sondervertragskunden mit einem Verbrauch über 300.000 kWh/a werden wir voraussichtlich im Laufe von 2013 beliefern können.
Ein Problem bei der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist die fluktuierende Einspeisung von Wind- und Solarkraftwerken. Zukünftig müssen – auch bei einem Ausstieg aus Atom- und Kohlekraft – erneuerbare Energien zum Teil speicherbar werden, um etwa die fluktuierende Winderzeugung ausgleichen zu können. Die Umwandlung von Windstrom in erneuerbaren Wasserstoff bzw. erneuerbares Methan trägt zur Lösung dieses Problems bei: Erneuerbarer Wasserstoff und erneuerbares Methan, sogenanntes Windgas, können ins Gasnetz eingespeist und der Strom so gespeichert werden. Bei Entnahme lässt sich das Gasgemisch zur Wärmeproduktion, am besten jedoch zur Produktion von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nutzen. Damit kann Strom produziert werden, wenn Flaute herrscht.
Der Preis von proWindgas beträgt 7,15 Cent/kWh brutto, inklusive eines Förderbeitrags in Höhe von 0,4 Cent/kWh, sowie 14,90 Euro Grundpreis pro Monat und Zähler.
Der monatliche Grundpreis deckt Kosten wie Verwaltung und Zählerablesung sowie die Grundgebühr für die Nutzung der Gasnetze ab.
Der Grundpreis ist bei Greenpeace Energy vergleichsweise hoch, weil wir erstens die Fixkosten (z. B. Grundgebühr für Netzentgelte) durch entsprechende fixe Einnahmen finanzieren wollen und zweitens der wirtschaftliche Erfolg unseres Gasangebotes nicht von Vielverbrauchern abhängen soll.
proWindgas ist ein Gasprodukt, das Schritt für Schritt die Vision eines erneuerbar erzeugten Gasmixes verwirklichen soll. Deshalb fördert der Gaskunde von Greenpeace Energy von Anfang an die Umsetzung dieser Vision.
Für den Gasmix bedeutet dies konkret, dass wir zunächst 100 % Erdgas liefern werden, aber die Zeit nutzen, um Erzeugungskapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff aufzubauen. Für diesen Zweck verwenden wir 90 % des 0,4-Cent- Förderbeitrags. Sobald die ersten Wasserstofferzeugungsanlagen am Netz sind, sollen dann sukzessive Anteile von erneuerbarem Wasserstoff beigemischt werden.
Biogas bzw. Bioenergie im Allgemeinen ist mit erheblichen ökologischen und ethischen Vorbehalten verbunden. Zu groß ist nach unserer Auffassung die Gefahr, dass Bioenergien mit der Lebensmittelproduktion in Konflikt geraten.
Die heutige Biogasproduktion ist meistens verbunden mit dem Anbau von Monokulturen, wie z. B. Mais, oder wird in betrieblicher Abhängigkeit von Massentierhaltung erzeugt. Greenpeace Energy setzt sich für eine Umstellung auf ökologische Landwirtschaft ein und möchte dieses Ziel nicht gegen die Erzeugung von Biogas ausspielen. Wir sagen: Ökologische Landwirtschaft und Naturschutz haben Vorrang vor Biogas!
Auch wenn es eine bestimmte, aber sehr begrenzte Menge von ökologisch verträglichem Biogas gibt, so halten wir Windgas für die energiepolitisch und ökologisch deutlich sinnvollere Option. Mit proWindgas wird das Gasnetz sukzessive auf erneuerbare Energien umgestellt, die nicht aus einem Kuhmagen, sondern aus Windkraftwerken stammen.
Mehr zu Biogas erfahren Sie in unserem
Experten schätzen das aktuelle Potenzial von Biogas nach den Kriterien von Greenpeace Energy auf ca. 11,2 Mio. Normkubikmeter (Nm3) pro Jahr. Bei einem unterstellten Brennwert von 11 kWh/m3 entspricht dies 123 Gigawattstunden pro Jahr. Hierüber ließen sich rund 6.000 Kunden bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh vollversorgen. Zu wenig, um von einem zukunftsfähigen Gasprodukt zu sprechen.
Mehr zu Biogas erfahren Sie in unserem
Positionspapier Biogas
Unter sogenanntem „Klimagas“ versteht man normales Erdgas, das per Tarif verbunden wird mit einer Kompensation des bei der Verbrennung entstehenden CO2. Ein solches „Klimagas“ kommt für Greenpeace Energy nicht in Frage, da über ein solches Angebot kein Anreiz zur CO2-Vermeidung oder zur Anpassung der Wärmeversorgung erzeugt wird. Es stellt keine zukunftsfähige Lösung dar und fördert nicht den Ausbau erneuerbarer Energien.
proWindgas ermöglicht es allen Gaskunden, sich bereits jetzt für das zukunftsweisende Konzept der Speicherung erneuerbarer Energien einzusetzen. Durch den Innovationsaufschlag von 0,4 Cent/kWh brutto werden ab sofort neben der Nachfrageförderung von Mikro-BHKWs insbesondere Wasserstofferzeugungsanlagen finanziert. Mit dem Angebot von proWindgas lösen wir das Henne-Ei Problem: Denn durch den Bezug von Erdgas wird bereits jetzt Windgas gefördert.
Greenpeace Energy verbindet mit proWindgas zudem das Ziel, den politischen Rahmen für die Verbindung von Strom- und Gasnetz sowie für die Einspeisung von erneuerbarem Wasserstoff zu schaffen.
Greenpeace Energy wird 10 % der Einnahmen aus dem Innovationsaufschlag in Höhe von 0,4 Cent brutto in die Förderung der Nachfrage investieren. Dies deshalb, weil Windgas in Blockheizkraftwerken (BHKW) am effizientesten und ökologisch sinnvollsten eingesetzt und über die Rückverstromung die Vision der Speicherung von fluktuierendem Windstrom tatsächlich umgesetzt wird. Also muss der Ausbau von BHKW gefördert werden, insbesondere von Mikro-BHKW für den Einsatz im eigenen Haus oder Betrieb.
proWindgas-Kunden können eine kostenlose Beratung zum Thema erhalten, für Nicht-Kunden ist die Beratung kostenpflichtig.
Weitere Informationen zum Thema Mikro-BHKW im
Fragebogen „Mikro-BHKW-Check“
Die Einführung von Windgas wird von den meisten Akteuren der Energiebranche und vielen Politikern über alle Parteigrenzen hinweg begrüßt. Damit die Technologie den geschilderten Nutzen entfalten kann, ist es jedoch notwendig, sichere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Denn als Neuerung im Energiesektor ist Windgas in der bisherigen Gesetzgebung bislang noch gar nicht vorgesehen.
Greenpeace Energy hat den hierzu notwendigen rechtlichen Änderungsbedarf von der Stiftung Umweltenergierecht der Universität Würzburg exakt ausformulieren lassen Im Kern zielen die Vorschläge darauf ab, Windgas in den relevanten Rechtsvorschriften (EnWG, GasNZV, GasNEV) zu verankern und mit Biogas rechtlich gleichzustellen.
Ein Erfolg unserer Arbeit ist die Aufnahme von Windgas ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wo es seit 2011 im Wesentlichen mit Biogas gleichgestellt ist. In § 3 10.c EnWG heißt es: „Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet Biogas Biomethan, Gas aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Grubengas sowie Wasserstoff, der durch Wasserelektrolyse erzeugt worden ist, und synthetisch erzeugtes Methan, wenn der zur Elektrolyse eingesetzte Strom und das zur Methanisierung eingesetzte Kohlendioxid oder Kohlenmonoxid jeweils nachweislich weit überwiegend aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie 2009/28/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) stammen.“
Anders als im Strommarkt gibt es im Gasmarkt keinen Herkunftsnachweis für das Erdgas. Im L-Gas-Marktgebiet kommt das Erdgas vorwiegend aus Deutschland und den Niederlanden, im H-Gas-Marktgebiet sind die Herkunftsländer deutlich vielfältiger. Über die Wahl der Lieferanten ist leider kaum Einfluss auf die Herkunftsländer auszuüben. Somit ist kein Ausschluss von Gas aus bestimmten Förderquellen möglich.
Greenpeace Energy wird sich für ein Herkunftsnachweissystem für Erdgas einsetzen! Unkonventionelles Erdgas, sog. Shalegas, wird in Europa derzeit noch nicht kommerziell gefördert. Jedoch kann sich über Lieferungen von Flüssiggas aus den USA Shalegas im Gasnetz befinden, wenn auch die Mengen derzeit gering sein dürften. Greenpeace Energy lehnt die Förderung von Shalegas ab. Shalegas wird mittels chemischer Substanzen und hohem Druck aus tiefliegenden Gesteinen gepresst und an die Oberfläche gebracht. Die Risiken für die Umwelt sind nicht absehbar. Konventionelles Erdgas wird leider auch nicht ohne Eingriffe in die Umwelt gefördert. Aber es ist nicht nötig, mit Shalegas noch mehr Umweltrisiken einzugehen. Die bestehenden Vorräte an konventionellem Erdgas sind in der Lage, den Bedarf abzudecken.
Nach Schätzungen von Fachleuten reichen die Erdgasvorkommen ohne die Förderung aus sogenannten unkonventionellen Quellen und unter der Annahme, dass Erdgas die Bedeutung bekommt, die es nach unserer Auffassung bekommen soll, noch über 100 Jahre.
Der Erneuerbare Wasserstoff wird in sogenannten Elektrolyseuren durch die elektrisch herbeigeführte Spaltung von Wasser (H2O) in seine Bestandteile Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O) erzeugt. Während die Erzeugung von Wasserstoff über Elektrolyse an sich eine ausgereifte Technologie ist, steht man bei der Einspeisung ins Gasnetz erst am Anfang.
Elektrolyseure, die zur Wasserstofferzeugung verwendet werden, sind eine erprobte und reife Technologie, die bisher meist in der Industrie Anwendung findet. Relativ neu ist die Verbindung mit erneuerbaren und fluktuierend zur Verfügung stehenden Energien als Stromquelle. Die Investitionskosten eines standardisierten Industrieelektrolyseurs liegen nach groben Schätzungen derzeit bei rund 1,5 Mio. Euro pro Megawatt installierter Leistung. Weitere Investitionen sind in Infrastrukturkomponenten insbesondere für die Einspeisung ins Erdgasnetz vorzunehmen. Diese Kosten schwanken je nach Standort und z. B. der Entfernung zur Gasleitung und den vorherrschenden Druckniveaus, so dass sich eine pauschale Aussage hier nicht treffen lässt. Nach den jüngsten Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz und bei Ansatz dessen auf die nachgelagerten Verordnungen trägt der Einspeiser alleine für den Netzanschluss inkl. Verbindungsleitung von unter 10 km 25% der Kosten bzw. maximal 0,25 Mio. Euro. Die übrigen Netzanschlusskosten werden vom Netzbetreiber getragen und letztlich auf die Netzentgelte umlegt. Weitere erforderliche Infrastrukturinvestitionen z. B. für eine ggfs. erforderliche Zwischenspeicherung werden komplett vom Einspeiser getragen.
Die Menge des produzierten Wasserstoffs ist abhängig von der Volllaststundenzahl, mit der der Elektrolyseur betrieben wird. Perspektivisch sollen überschüssiger Wind- und Solarstrom in den Elektrolyseur geleitet werden. Dies mindert voraussichtlich die Volllaststundenzahl, da der Elektrolyseur der Verfügbarkeit des Wind- oder Solarstromes folgt (Lastfolgebetrieb), also nicht in einem gleichbleibenden Dauerbetrieb gefahren wird.
Für die ersten Anlagen erwarten wir Betriebsweisen mit einer höheren Betriebsstundenzahl als im reinen Lastfolgebetrieb von Windanlagen. Bei etwa 5.000 Volllaststunden gehen wir von Kosten von rund 30 ct/kWh thermisch aus, also ca. dem 10 fachen des derzeitigen durchschnittlichen Preises für Erdgas. In einem Lastfolgebetrieb werden diese Kosten höher liegen. Gleichzeitig ist jedoch davon auszugehen, dass die Kosten für die gesamte Technologie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lernkurve und entsprechender Stückzahl sinken werden - damit werden auch die Kosten je kWh sinken.
Einen wichtigen Aspekt bei der Diskussion über Wirtschaftlichkeit spielt der Umstand, dass Windkraftanlagen im Betrieb kaum variable Kosten aufweisen. Derzeit muss Windstrom im Elektrolyseur mindestens zu dessen EEG-Vergütungshöhe abgenommen werden (ca. 9 ct/kWh). Da bei Überlast des Stromnetzes die Windanlage alternativ abgeschaltet werden müsste, macht die Verwendung im Elektrolyseur bereits ab einer Vergütung von geringen Beträgen, z. B. 1 ct/kWh, volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich Sinn. Damit würde der Strompreis für den Betrieb des Elektrolyseurs drastisch sinken. Dieser Gedankengang ist derzeit unvereinbar mit den Regeln des EEG, die dem Betreiber der Windanlage auch bei Abschaltung der Anlage eine Vergütung der entgangenen Einspeisung garantiert, wird aber perspektivisch, also mit zunehmender Systemintegration erneuerbarer Energien, eine wichtige Rolle bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit spielen.
Zum Potenzial der Kostenreduktion: Unsere Vorstellung ist es, Elektrolyseure in standardisierter hoher Stückzahl entweder entlang des Gasnetzes oder in der Nähe von Windparks zu bauen. So, wie heute leistungsfähige Umspannwerke in der Nähe von Windparks stehen, können Elektrolyseure ein mehr oder weniger standardisierter Bestandteil von Windparks bzw. Windparkregionen werden. Für den Abtransport des Wasserstoffs stehen verschiedene Wege offen: direkte Einspeisung ins Gasnetz, sofern ein praktikabler und günstiger Gasanschluss vorhanden ist. Aber auch Sammelsysteme sind denkbar, bei denen per LKW Wasserstoff eingesammelt wird und an einem zentralen Einspeisepunkt ins Gasnetz eingespeist wird. Je effizienter und standardisierter ein Wasserstoffsystem ausgebaut wird, desto geringer werden die spezifischen Kosten je Kilowattstunde ausfallen.
Die Aufnahmefähigkeit des Gasnetzes für Wasserstoff ist begrenzt und hängt von den jeweiligen technischen Gegebenheiten der Gasspeicher und Komponenten im Netz ab (z. B. Verdichterstationen und Messeinrichtungen). Entsprechend schwankt die jeweilige Aufnahmekapazität von Wasserstoff im einstelligen Prozentbereich.
Die Speicherkapazitäten im Gasnetz betragen ca. 220 TWhth, was bei einer Rückverstromung mit einem Wirkungsgrad von 55 % rd. 120 TWhel entspricht. Demnach kann durch Windwasserstoff unter Beachtung einer Einspeisegrenze von z.B. 5 Volumenprozent (1,5 % energetisch) bereits heute 1,8 TWhel eingespeist werden. Dies entspricht dem Stromverbrauch eines Tages in ganz Deutschland.
Wenn die Grenze des Wasserstoffgehalts im Erdgasnetz ausgereizt ist, ist eine nachgeschaltete Methanisierung eine intelligente Variante, um darüber hinaus erneuerbare Energien im Gasnetz zu transportieren, zu speichern und zu nutzen. Dieses erneuerbare Methan wird durch eine Synthese des Wasserstoffs unter Zuhilfenahme von CO2 hergestellt. Dieses Erdgassubstitut kann kostengünstig und ohne nennenswerte Kapazitätsbegrenzung über lange Zeiträume gespeichert werden. Das für die Synthese von Wasserstoff zu Methan benötigte CO2 wird idealerweise aus der Umgebungsluft selbst absorbiert oder als Abfallprodukt von anderen Prozessen, zum Beispiel der Energieerzeugung aus Reststoffen, gewonnen. Über die Methanisierung können die gesamten Speicherkapazitäten des Gasnetzes von 120 TWhel genutzt werden. Damit könnte bei entsprechend ausgebautem Gas- und Blockheizkraftwerkspark der Strombedarf für zwei bis drei Monate gedeckt werden!
Dieser Prozess ist zwar mit einem weiteren Wirkungsgradverlust verbunden, lässt aber technisch die Möglichkeit zu, fossiles Erdgas komplett durch erneuerbar erzeugtes Methan zu ersetzen.
Bei der Umwandlung von Strom in Wasserstoff entstehen Wirkungsgradverluste von 27 bis 43 %. Die direkte Einspeisung von Windstrom ins Stromnetz ist also immer vorzuziehen.
In windstarken Zeiten müssen schon heute Windenergieanlagen abgeschaltet werden, da Atom und Kohlekraftwerke zu träge sind und sonst das Stromnetz überlastet würde. So sind in 2011 mehr als 400 GWh Windstrom nicht ins Netz gegangen, gegenüber 2010 hat sich die Zahl damit mehr als verdreifacht. Statt den Strom „fortzuwerfen“, sollte er lieber umgewandelt werden – trotz des Wirkungsgradverlustes gegenüber einer Einspeisung.
Wichtig ist an diesem Punkt zu betonen, dass die Abschaltung von Atom- und Kohlekraftwerken unbedingten Vorrang vor der Abschaltung von Windanlagen haben muss. Unser Konzept richtet sich deshalb ganz bewusst auch auf Szenarien einer Stromversorgung ohne Atom und Kohle. Dabei wird Windkraft eine noch größere Rolle spielen als heute. Das heißt aber auch: Die Herausforderung, schwankende Winderzeugung an den Bedarf anzupassen, wird umso größer werden, je höher der Anteil an Windstrom im Netz ist. Für diesen Fall zeigt sich die besondere Stärke des Windgas-Konzeptes.
Technischer Hintergrund:
Bei der Aufspaltung von Wasser in seine Bestandteile Wasser- und Sauerstoff mittels elektrischer Energie treten Wirkungsgradverluste von rund 27 bis 43 % auf (bei Kompression des Wasserstoffs auf 80 bar). Eine nachgelagerte Methanisierung (Umwandlung von Wasserstoff in Methan) führt nochmals zu Wirkungsgradverlusten von rund 10 % (bei Kompression auf 80 bar). Wird das produzierte Windgas in einer KWK-Anlage rückverstromt, ist ein Gesamtwirkungsgrad je nach Rückverstromungstechnologie (Strom zu Wasserstoff zu Strom) von rund 34 bis 44 % anzusetzen (Annahme hier: Wirkungsgrad Rückverstromung 60 %). Für den direkten Wärmeeinsatz wird Wasserstoff bei einem Wirkungsgrad von rd. 57 bis 73 %, EE-Methan bei einem Wirkungsgrad von rund 50 bis 64 % erzeugt.
Der Wirkungsgrad Strom zu erneuerbarem Wasserstoff liegt zwischen 57 und 73 % bei einer Kompression des Wasserstoffs auf 80 bar (in der reinen Elektrolyse gehen Experten von einem Wirkungsgrad bis zu 80 % aus). Bei nachgelagerter Methanisierung sinkt der Wirkungsgrad auf 50 bis 64 % bei einer Kompression auf 80 bar. Bei einer Rückverstromung mit Wirkungsgrad 60 % liegt der Gesamtwirkungsgrad des erneuerbarem Wasserstoffs zwischen 34 bis 44 %, der von erneuerbarem Methan zwischen 30 und 38 %. Wird für die Rückverstromung ein Wirkungsgrad hocheffizienter KWK-Geräte mit mehr als 80 % angesetzt, wird der Wasserstoff mit 48 bis 62 % Wirkungsgrad rückverstromt.
Druckluftspeicher haben einen theoretischen Wirkungsgrad von rund 70 % für adiabate Verfahren, diabate Verfahren von bis zu 55 %.
Bei Batterien schwankt der Wirkungsgrad je nach Typ zwischen 67 und 95 %.
Ein wesentlicher Vorteil der Einspeisung von Windgas ins Erdgasnetz ist, dass so auch über lange Zeiträume mittels Rückverstromung Strom produziert werden kann. Diese Eigenschaft haben andere Speichertechnologien nicht. Zudem verfügen die Gasnetze und -speicher über Kapazitäten, die alternative Speichermethoden bei weitem nicht bieten können. Zumindest nicht in absehbarer Zeit.
In 2010 sind rund 100 GWh Windstrom nicht ins Netz gegangen, 2011 waren es nach Angaben der Bundesnetzagentur bereits mehr als 400 GWh. Nach Projektionen des Fraunhofer-IWES-Instituts könnten diese Verluste, abhängig vom Netzausbau, bis 2020 auf 40 und bis 2030 auf 80 Terawattstunden anwachsen.
Das Speicherpotenzial des deutschen Erdgasnetzes liegt heute bei 220 TWh thermisch. Über Windwasserstoff kann unter Beachtung der geltenden Einspeisegrenzen von 5-vol% (d.h. 1,5 % energetisch) eine Speicherkapazität von 1,8 TWhel erschlossen werden. Dies entspricht dem deutschen Stromverbrauch eines Tages. Über die Methanisierung kann die volle Speicherkapazität von 120 TWhel genutzt werden, mit der die Stromversorgung durch entsprechend ausgebaute Gaskraftwerken oder BHKW über zwei bis drei Monate bewerkstelligt werden könnte.
Nein. Zur Integration weiterer und größerer Mengen an erneuerbarem Strom ist es nicht nur erforderlich, Speicher aufzubauen, sondern auch das Stromnetz zu verstärken und ggf. auszubauen. Ergänzend muss auch ein intelligentes Lastmanagement zur Verbrauchssteuerung eingeführt werden.
In jedem Fall kann es mit Windgas keine Ausreden mehr geben, der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse begrenzt werden, weil angeblich das Netz nicht entsprechend verstärkt oder ausgebaut wird.
Unter Elektrolyse versteht man grundsätzlich einen chemischen Prozess, der durch elektrische Energie bedingt wird. In unserem Fall wird Wasser unter Verwendung von Strom in seine Bestandteile – Wasserstoff und Sauerstoff – umgewandelt.
Im Rahmen der Windgastechnologie wird Ökostrom – vornehmlich aus Windenergieanlagen – also verwendet, um aus Wasser Wasserstoff zu gewinnen. Dieser dient dann als Energieträger und kann also solcher eingesetzt oder über den Prozess der Methanisierung weiterverarbeitet werden.
Methanisierung ist ein chemischer Prozess, in dem Kohlendioxid (CO2) mit Wasserstoff zu Methan und Wasser reagiert. Windgas, das im ersten Schritt (Elektrolyse) aus Strom gewonnen wird, wird auf diese Weise zu Methan verarbeitet. Für diesen Prozess muss Energie aufgewendet werden, so dass sich der Wirkungsgrad verschlechtert.
Methan hat allerdings auch einen wesentlichen Vorteil gegenüber Wasserstoff: Es kann in unbegrenzter Menge ins Gasnetz eingespeist werden. Wenn also die Kapazitäten für die Einspeisung von Wasserstoff ausgeschöpft sind, kann die Methanisierung sinnvoll sein.
Grundsätzlich hat Wasserstoff einen niedrigeren Brennwert als Erdgas. Jedoch schwankt die Gaszusammensetzung und damit die Qualität im Gasnetz ständig. Innerhalb einer Toleranzgrenze ist diese Schwankung unproblematisch. Eine erlaubte Beimischung von Wasserstoff bewegt sich aufgrund der Prüfung und Festschreibung durch den DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) innerhalb dieser Toleranzen.
Mitunter werden norwegische Pumpspeicherkraftwerke als Speicher für deutschen Ökostrom ins Gespräch gebracht. Das ist sicher richtig. Es gilt aber auch zu bedenken, dass die skandinavischen Wasserkraftwerke dazu überhaupt erst einmal aufwendig umgerüstet und die nötigen Leitungen gebaut werden müssen. Der Stromtransport nach Skandinavien und zurück wird zudem die Energieeffizienz verringern. Darüber hinaus wollen auch andere europäische Länder die skandinavischen Kapazitäten nutzen, so dass keineswegs ausgemacht ist, dass Norwegen uns die nötigen Speicher zur Verfügung stellen kann. Und schließlich ist auch die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit dieser Lösung kritisch zu hinterfragen. Denn Deutschland wird Strom immer dann exportieren, wenn er billig ist, und wieder importieren, wenn er teuer ist.
Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer von Greenpeace Energy und bestimmen den Kurs des Unternehmens mit. Im Falle eines Gewinns kommt der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugute, entweder in Form einer Rückvergütung oder einer Dividende auf das eingezahlte Kapital.
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern wählen diese 50 Vertreter und Vertreterinnen, die an der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung teilnehmen und dort Entscheidungen – etwa über die Verwendung des Jahresüberschusses – treffen. Jedes Mitglied verfügt unabhängig von der Zahl seiner Anteile über eine Stimme.
Das wichtigste Organ einer Genossenschaft ist die General- oder Vertreterversammlung. Sie bestellt und entlastet den Aufsichtsrat, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben vor der General- oder Vertreterversammlung Rechenschaft abzulegen.
Eine eingetragene Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die ähnliche Interessen haben und deshalb gemeinsam wirtschaften. So kann eine Genossenschaft Güter oder Leistungen einkaufen und ihren Mitgliedern oder – wie bei Greenpeace Energy – allen Interessierten zur Verfügung stellen. Genossenschaften sind selbstverwaltet; statt Gewinnmaximierung stehen bei ihnen üblicherweise andere Ideale wie Selbsthilfe und Solidarität im Vordergrund.
Die Genossenschaft ist laut Satzung verpflichtet, die Qualitätskriterien für sauberen Strom der Umweltorganisation Greenpeace zu erfüllen. Die Verwendung des Namens ist durch einen Vertrag zwischen der Genossenschaft Greenpeace Energy eG und der Greenpeace Media GmbH geregelt. Die gemeinnützige Organisation Greenpeace e.V. hält als Gründungsmitglied fünf Anteile an der Genossenschaft. Weitere wirtschaftliche oder finanzielle Verflechtungen bestehen nicht; Greenpeace Energy trifft seine unternehmerischen Entscheidungen allein und unabhängig.
Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von acht Monaten zum Ende des Geschäftsjahres kündigen. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres. Im Falle eines Fehlbetrags erhalten Sie Ihre Einlage um Ihren Anteil am Jahresminus vermindert zurück. Die Auszahlung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Vertreterversammlung den Jahresabschluss festgestellt hat.
Wenn Sie sich für das bequeme Lastschriftverfahren entscheiden, ersparen Sie uns enorm viel Aufwand. Wir buchen dann Ihre Einlage von Ihrem Konto ab. Möchten Sie lieber per Rechnung bezahlen, überweisen Sie den Betrag bitte auf das von uns angegebene Konto, sobald Sie unsere Zahlungsaufforderung erhalten haben.