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EnergiewendeKohleausstiegStandpunkt: Keine Braunkohle-Entschädigung ohne Gegenleistung

Standpunkt: Keine Braunkohle-Entschädigung ohne Gegenleistung

Sind die Braunkohle-Entschädigungen vereinbar mit EU-Recht? Diese Frage untersucht die EU-Kommission derzeit. Am vergangenen Montag endete die Frist, in der Verbände und Unternehmen sich in dieses Prüfverfahren einbringen können. Eine kritische Einschätzung kommt vom Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy: Die Braunkohle-Kompensationen könnten am Ende nicht nur den Markt verzerren, sondern auch den eigentlich geplanten Nutzen fürs Klima konterkarieren, meint Vorstand Sönke Tangermann in einem Gastbeitrag für Tagesspiegel Background Energie & Klima.

Mehr als vier Milliarden Euro. Viel, viel Geld, das der Staat da zu verteilen gedenkt – gerade jetzt, in Zeiten knapper Kassen und neuer Schuldenberge, die die Corona-Pandemie verursacht hat. Erhalten sollen das Geld die Betreiber von Braunkohlekraftwerken und Tagebauen, um dann bis 2038 ihre Anlagen stilllegen. So ist es geplant. Aber weil es sich hier eben um eine beträchtliche Summe aus dem deutschen Staatshaushalt für Wirtschaftsunternehmen – den RWE-Konzern und die ostdeutsche Leag – handelt, muss eine solche Ausgabe auch in Brüssel geprüft werden: Etwa darauf, ob sich die Zahlungen auf ein notwendiges „Minimum“ beschränken – oder in Wahrheit deutlich zu hoch angesetzt sind. Oder ob sie auf europäische Ziele wie den Klimaschutz wirklich einzahlen. Gut, dass all diese Fragen nun endlich untersucht werden.

Sönke Tangermann, Vorstand Greenpeace Energy, Foto: Christine Lutz / Greenpeace Energy eG; Foto oben: ©Bernd Arnold/visum/Greenpeace

Allerdings überrascht es doch – gerade angesichts der Größe und Marktmacht von RWE und Leag – schon sehr, dass die EU-Kommission vor allem die „Verhältnismäßigkeit“ der Entschädigungszahlungen in den Blick genommen hat, und weniger die Gefahr einer direkten Marktverzerrung, die die Milliardenzahlung auslöst. Dass Wettbewerber durch die Kohlekompensationen und ihre Folgen konkrete wirtschaftliche Nachteile erleiden und in ihrem Engagement für die Energiewende behindert werden, ist aber sehr real – gleich in mehrfacher Hinsicht.

Unrentable Kraftwerke werden über Wasser gehalten

Es war absehbar, dass nach dem Atomausstieg Ende 2022 auch schmutzige Kohlemeiler Schritt für Schritt abgeschaltet werden würden, weil ihre Kosten – insbesondere durch immer teurere CO2-Verschmutzungsrechte – einen wirtschaftlichen Betrieb nicht mehr erlauben. Die Braunkohlemeiler rutschen nach und nach ins Minus, werden zur Belastung für die Konzerne und schließlich dichtgemacht. Klimaschutzwirkung durch hohe CO2-Bepreisung und die Gesetze des Marktes – so war es ja mal gedacht.

Doch ausgerechnet die im Kohleausstieg vereinbarten Kompensationen könnten diesen Mechanismus nun aushebeln: Einerseits durch einen viel zu langsamen Ausstiegsfahrplan: Erst 2038 sollen die letzten Meiler vom Netz gehen. Und das obwohl die mittlerweile sehr hohen CO2-Preise schon heute Braunkohlekraftwerke unwirtschaftlich machen, so dass sich die Frage nach der Notwendigkeit einer staatlichen Entschädigung eigentlich schon von selbst beantwortet.

RWE-Braunkohlekraftwerk im Rheinischen Revier: Viele Meiler könnten nun dank der Kompensationen und des langsamen Ausstiegfahrplans länger am Netz bleiben als unter reinen Marktbedingungen. Foto: Adobe Stock

Zweitens durch die milliardenschwere Beihilfe: Die vorgesehenen 4,25 Milliarden Euro können auch unrentable Kraftwerke eine ganze Weile über Wasser halten. Zahlreiche Braunkohle-Meiler könnten also deutlich länger am Netz bleiben und mehr klimaschädliches CO2 in die Atmosphäre abgeben als unter reinen Marktbedingungen. Ihre Betreiber können Zeiten der Unwirtschaftlichkeit einfach „aussitzen“. Schön für RWE und Leag – aber wohl schlecht für andere Energiewende-Akteure und vor allem für den Klimaschutz. Ein schwerwiegender systemischer Fehler in der Konstruktion des Kohleausstiegsgesetzes.

Auch Greenpeace Energy ging von steigenden Strompreien aus

Denn: Bleiben die Kapazitäten der Braunkohlekraftwerke länger am Netz, drückt das die Großhandelspreise am Energiemarkt nach unten. Insbesondere durch die hohen Must-Run-Kapazitäten von Braunkohlekraftwerken, die beispielsweise für die Bereitstellung von Wärme notwendig sind, wird der Strompreis in Zeiten mit hohen Anteilen Erneuerbarer sogar ins Negative gedrückt. Für ambitionierte Ökoenergieanbieter, die ihren Strom mit großem Aufwand direkt von erneuerbaren Anlagen über langfristige Lieferverträge einkaufen und die vor allem daran arbeiten, dass sich Erneuerbaren-Anlagen auch außerhalb gesetzlich garantierter Vergütungssätze am Markt durchsetzen, ist ein durch staatliche Beihilfen subventionierter Betrieb klimaschädlicher Kohlekraftwerke mehr als kontraproduktiv.

Greenpeace Energy etwa beschafft derzeit mehr als 100 Megawatt über solche PPAs. Deren Betreibern zahlen wir dafür einen Preis, der den wirtschaftlichen Weiterbetrieb dieser Anlagen auch außerhalb des EEG ermöglicht. Aber: Vereinbart wurden diese Preise Jahre im Voraus. Damals eben unter der Annahme, dass sich das Preisniveau auf dem Energiemarkt nach oben entwickeln würde, weil sich das Angebot verknappt – durch konventionelle Kraftwerke, die aufgrund ihrer Unwirtschaftlichkeit aus dem Markt gehen. Die Kohle-Entschädigungen und ihre Folgen machen diese Kalkulation zunichte – und benachteiligen uns und andere Öko-Anbieter gegenüber weniger ambitionierten Konkurrenten, die ihren Strom einfach an der Börse einkaufen und dort von gefallenen Preisen profitieren (oft übrigens, ohne diesen Vorteil an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben).

Und die Liste der Benachteiligungen durch die Braunkohle-Kompensationen ist noch länger: Denn wenn der schmutzig produzierte Braunkohlestrom weiterhin mit hohen Anteilen im Netz bleibt, dann wird es auch für E-Mobilität, Wärmepumpen oder die Wasserstoffproduktion schwer, schnell wirklich grün zu werden. Eine weitere Hürde für Marktakteure oder auch Verbraucher*innen, die in diese Zukunftstechnologien investieren.

Und wenn RWE und Leag ihrerseits in eigene, neue Energieprojekte investieren, dann haben sie mit den Kompensationen im Rücken natürlich deutliche Vorteile gegenüber Konkurrenten. Sie können dann nämlich die Kosten für eigene Erneuerbaren-Projekte reduzieren und so ihre Chancen auf Förderzuschläge in den dafür geltenden Ausschreibungen erhöhen. Denn dort haben jene Projekte mit den niedrigsten Kosten – und damit den niedrigsten Geboten – die größte Aussicht auf einen Zuschlag.

Nun muss die EU-Kommission die geplanten Beihilfen auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen. Foto: Adobe Stock

Das alles zeigt: Eine Verzerrung des Wettbewerbs ist kaum von der Hand zu weisen. Die geplante Überkompensation für den Braunkohlesektor ist angesichts der beschriebenen Risiken und Nebenwirkungen deshalb nicht zu rechtfertigen. Mit der Stellungnahme, die Greenpeace Energy als Marktakteur im Rahmen des Beihilfeprüfverfahrens eingereicht hat, haben wir explizit auf diese Aspekte aufmerksam gemacht. Nun liegt der Ball bei den EU-Wettbewerbshütern. Die Kommission wird vermutlich Zeit brauchen, um eine Entscheidung zu fällen. Wichtig ist, dass die kommende Bundesregierung nach der Wahl im September eine klare Ansage aus Brüssel erhält, wonach Entschädigungen – zumal in großer Höhe – auch echte, ambitionierte Gegenleistungen von den Braunkohle-Betreibern voraussetzen: Gegenleistungen, die messbar dazu beitragen, die Energiewende und damit den Klimaschutz spürbar voranzutreiben.