Selbst produzierten sauberen Strom vom eigenen Dach auch selbst zu verbrauchen – das soll nicht nur für Eigenheimbesitzer:innen möglich sein, sondern auch für Millionen Mieter:innen.

Wie Mieterstrom grundsätzlich funktioniert, erklären wir hier im Video.

Wir setzen uns für dieses Ziel der so genannten „Mieterstrommodelle“ schon seit Jahren ein. Ein Etappensieg wurde 2017 erreicht – mit dem vom Bundestag beschlossenen Mieterstromgesetz und einer darin enthaltenen Fördermöglichkeit.

Unsere Energiegenossenschaft hat die Entstehung des Gesetzes in seiner politischen Arbeit aktiv begleitet und engagiert sich aktuell für weitere Verbesserungen. Denn aktuell gibt es noch immer zahlreiche Hürden, die einem Mieterstrom-Boom in Deutschland im Wege stehen. Als Energieanbieter realisieren wir auch selbst konkrete Mieterstromprojekte.

Mieterstromanlage auf dem Dach des Hamburger Künstlerhauses Frise eG. Foto: Sabine Vielmo / Green Planet Energy eG

Green Planet Energy wird sich weiterhin dafür stark machen, Nahversorgungskonzepte wie Mieterstrom oder auch den Kauf einer Solaranlage für möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen. Denn dezentrale Modelle wie diese sind aus unserer Sicht ein entscheidender Bestandteil für eine erfolgreiche Energiewende.

Dazu gehört auch eine konstruktive Rahmensetzung, die es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, erneuerbare Energien selbst zu erzeugen, selbst zu nutzen und selbst weiterveräußern zu können. Hier ist die Politik weiterhin gefordert!

Aktuelles zum Thema Mieterstrom

Mehr im Blog
Mieterstrom

Sie fragen
wir antworten

Mieter von Wohnungen und Gewerbeeinheiten in einem Mehrfamilienhaus bzw. einem Gebäudekomplex beziehen erneuerbaren Strom aus einer vom Hauseigentümer oder durch einen Dienstleister errichteten und betriebenen Photovoltaik-Anlage. Diese befindet sich entweder auf dem Dach des jeweiligen Hauses oder auf Wohngebäuden oder Nebenanlagen, welche in unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Gebäude stehen. Je nach Schwankungen erhalten die Mieter zusätzlich erforderlichen Strom (Residualstrom) von einem externen Energieversorger über das öffentliche Stromnetz; von der PV-Anlage produzierte Überschüsse werden ins Netz abgegeben und vom Netzbetreiber entsprechend den Bestimmungen des EEG vergütet.

Im Prinzip jeder: Eigentümer/Vermieter, Immobilienunternehmen, Energieversorger, Energiegenossenschaften und Mieter. Auch externe Investoren haben die Möglichkeit, sich an entsprechenden Projekten zu beteiligen.

Kern des Gesetzes, das am 29.6.2017 vom Bundestag verabschiedet wurde, ist eine neu geschaffene staatliche Förderung für Mieterstrommodelle.

Anders als bei Eigenheimbesitzern, die eine Einspeisevergütung für den von ihnen ins Netz eingespeisten Solarstrom bekommen und nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen, gab es für Mieterstrom bisher keine Entlastung von der EEG-Umlage. Das hat die meisten Projekte dieser Art unrentabel gemacht. Durch die neue Förderung wird die Zahlung der EEG-Umlage teilweise kompensiert und Mieterstromprojekte sind deutlich eher wirtschaftlich als bisher. Dabei gilt: Je mehr Wohneinheiten aus der PV-Anlage beliefert werden, desto rentabler ist ein Mieterstrommodell.

Für lokal verbrauchten Mieterstrom zahlt der Staat einen Zuschlag zwischen 2,2 und 3,8 Cent je Kilowattstunde. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, hängt vor allem von der Anlagengröße ab. Aktuell liegt der Förderzuschlag bei 3,8 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kW und bei 2,2 Cent für Anlagen bis 100 kW. Die Förderung ist auf maximal 100 kW begrenzt.

  • Gefördert werden PV-Anlagen auf dem Dach eines Gebäudes, dessen Fläche zu mindestens 40 Prozent als Wohnfläche genutzt wird.
  • Der Strom muss innerhalb des Gebäudes oder an angrenzende Gebäude an Letztverbraucher geliefert und von diesen verbraucht werden, wobei die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes ausgeschlossen ist.
  • Der Anspruch auf die Mieterstromförderung besteht auch dann, wenn der PV-Strom in einer Batterie zwischengespeichert und an den Mieter geliefert wird.
  • Die maximale Leistung geförderter Anlagen ist auf 100 Kilowatt begrenzt. Insgesamt ist die Förderung bei 500 Megawatt pro Jahr bundesweit gedeckelt.
  • Auch wenn eine PV-Anlage gebaut und Mieterstrom angeboten wird, darf der Mieter weiterhin entscheiden, welcher Stromversorger den restlichen Strombedarf abdeckt.
  • Für Mieter ist der Vorteil in Form niedrigerer Kosten in der Stromrechnung sichtbar. Laut Gesetz muss der angebotene Mieterstrom mindestens 10 Prozent günstiger sein als der örtliche Grundversorgertarif.
  • Mieter nehmen an einer dezentralen und umweltfreundlichen Art der Stromversorgung teil und setzen sich so auch für mehr Klimaschutz ein.
  • Das Gesetz ist "mieterfreundlich" ausgestaltet und untersagt, dass die Teilnahme an Mieterstrommodellen an den Mietvertrag gebunden ist. Der Teilnehmer ist maximal ein Jahr an einen Mieterstromvertrag gebunden.
  • Der Wert der Immobilie erhöht sich, weil der Vermieter in eine moderne Art der Stromversorgung investiert.
  • Der Vermieter sorgt für eine höhere Identifikation und Bindung der Mieter mit dem Gebäude - und mit dem Eigentümer.

Unser Ziel ist das Gelingen einer ökologischen und dezentralen Energiewende, die auf erneuerbaren Energien basiert und möglichst viele Bürger aktiv teilhaben lässt. Für uns spielen dabei auch lokale "Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften" eine tragende Rolle. Dienstleister und Stromversorger wie Green Planet Energy können zur Realisierung möglichst vieler Mieterstrommodelle durch ihr Know-how und ihre Unterstützung einen entscheidenden Beitrag leisten - und quasi als Geburtshelfer dieser Versorgungsmodelle agieren.

Das Potenzial für Mieterstrom in Deutschland ist enorm: Laut Studien könnten bundesweit rund 3,8 Millionen Wohnungen an Mieterstrommodellen teilnehmen. Allein in den 20 größten deutschen Städten gibt es ein Potenzial von bis zu 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden. Damit könnten rund 1,4 Millionen Mieter preiswerten Solarstrom beziehen und so rund 500.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Unterm Strich begrüßt Green Planet Energy das Mieterstromgesetz als Schritt in die richtige Richtung, da es Mieterstrommodelle insgesamt erleichtert. Bisher waren diese Modelle wegen der Belastung durch die EEG-Umlage meist nicht wirtschaftlich. Der im Gesetz vorgesehene Förderzuschlag kompensiert diese Hürde zumindest in Teilen. Allerdings hat das Gesetz aus unserer Sicht auch Schwachstellen. So haben wir im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses gefordert, dass auch bereits bestehende Mieterstromprojekte in die künftige Fördermöglichkeit mit aufgenommen werden. Dies würde die Leistung all jener Mieterstrom-Pioniere anerkennen, die sich unter meist unwirtschaftlichen Bedingungen für diese dezentrale und ökologisch sinnvolle Erzeugung eingesetzt haben. Im aktuellen Gesetz ist nur die finanzielle Unterstützung von Neuanlagen vorgesehen.

Derzeit arbeiten wir an der Ausgestaltung unserer Angebotspalette als Kooperationspartner für Mieterstromprojekte. Wir nehmen bereits jetzt Anfragen zu neuen Mieterstromprojekten entgegen und prüfen diese auf ihre Machbarkeit. Dabei beantworten wir zunächst individuell für das betreffende Gebäude die Frage, ob ein Mieterstrommodell rentabel ist. Grundsätzlich muss jedes Mieterstrommodell individuell betrachtet werden. Unser Ziel ist daher ein modulares Dienstleistungsangebot - also ein "Baukastenprinzip", das wir den Wünschen des Projektpartners und den örtlichen Gegebenheiten anpassen können: Dieses kann von grundlegenden Informationsangeboten für Mieter und Vermieter bis hin zur Eigen- oder Fremd-Finanzierung, der Projektierung, dem Bau und Betrieb der PV-Anlagen inklusive Wartung reichen. Zudem liefert GPE den nötigen Reststrom an Mieterstromprojekte und kümmert sich um die energiewirtschaftlich konforme Abrechnung aller Stromflüsse.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Simon Schanz

040 / 808 110 639

mieterstrom@green-planet-energy.de

Jeweils erreichbar von Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr (zum Ortstarif)


Externes Infomaterial

Solaroffensive Hamburg
Ein Bündnis aus Energiewendeunternehmen und Organisationen, die die Energiewende auf Hamburgs Dächer bringt. Bis 2020 soll auf mindestens 5.000 Hamburger Dächer die Sonnenenergie zur Gewinnung von Strom und Wärme genutzt werden.
Sonne teilen – Solarstrom für Mieter & Nachbarn
Gemeinsame Infoplattform von Branchenakteuren zum Thema Mieterstrom. Enthält zahlreiche Hintergrundinfos zum Mieterstromgesetz und der aktuellen Förderung.