Wie funktioniert der Wechsel?
Wir senden Ihnen ein Formular per Post, das Sie ausgefüllt zurückschicken können, ein kostenloser Rückumschlag liegt bei. Oder Sie füllen das Online-Anmeldeformular auf unserer Homepage aus. Sie können sich aber auch telefonisch bei uns melden.
Alle notwendigen Daten finden Sie in der Regel auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung (Zählernummer, Kundennummer des bisherigen Anbieters, Verbrauch). Wenn Sie frisch eingezogen sind, brauchen wir nur das Einzugsdatum und die neue Zählernummer. Alle weiteren Formalitäten, welche die Versorgung an Ihrer neuen Abnahmestelle betreffen, erledigen wir für Sie.
Muss ich meinem derzeitigen Versorger kündigen?
Nein, in der Regel nicht. Sobald Sie sich bei uns angemeldet haben, kündigen wir für Sie Ihren bisherigen Versorgungsvertrag. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie in eine neue Wohnung gezogen sind und mit dem Zähler in der neuen Wohnung zu Greenpeace Energy wechseln. In diesem Fall können wir die Kündigung Ihres alten Versorgungsvertrages in der bisherigen Wohnung nicht übernehmen.
Ein Hinweis noch: Greenpeace Energy kann immer nur zu der mit dem bisherigen Anbieter vereinbarten, ordentlichen Kündigungsfrist kündigen. Wir können keine Sonderkündigung bei Preis- und/oder AGB-Änderungen aussprechen.
Wie lange dauert es, bis ich sauberen Strom oder innovatives proWindgas erhalte?
Wenn Sie gerade in eine neue Wohnung oder in andere Geschäftsräume umziehen, können Sie in der Regel von Anfang an unser Kunde werden, auch wenn Sie sich erst rückwirkend bis maximal sechs Wochen nach dem Einzug für uns entscheiden. Ansonsten dauert es - abhängig vom örtlichen Netzbetreiber und der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit dem bisherigen Versorger - rund zwei Wochen nach Vertragseingang, bis Sie unseren Ökostrom oder proWindgas erhalten. Wir informieren Sie selbstverständlich rechtzeitig über den Belieferungsbeginn.
Von wem kommt künftig meine Rechnung?
Die Rechnung erhalten Sie in Zukunft von Greenpeace Energy - wie gewohnt einmal im Jahr. Die Abschlagszahlungen werden jeweils monatlich fällig. Geschäftskunden erhalten auf Wunsch gern eine Zwischenabrechnung für die Buchhaltung oder eine Rechnung zum Jahresende. Dazu benötigen wir lediglich den Zählerstand zum Abrechnungsdatum. Auch für Privatkunden bieten wir auf Wunsch eine kostenpflichtige Zwischenabrechnung an, die online über das Zählerstanderfassungsformular beauftragt werden kann.
Gibt es bei Greenpeace Energy einen Nachttarif?
Einen verbilligten Nachtstromtarif gibt es bei uns leider nicht. Unser sauberer Strom hat immer den gleichen Preis. Sollten Sie jedoch über zwei getrennte Zähler verfügen, können Sie eventuell tagsüber Strom von Greenpeace Energy beziehen und nachts von Ihrem örtlichen Versorger.
Wie kann ich kündigen?
Wir benötigen Ihre Kündigung in Schriftform. Falls Sie umziehen, nehmen Sie uns einfach mit - hierzu das Umzugsformular ausfüllen oder unseren Kundenservice kontaktieren.
Kommt nicht immer der gleiche Strom aus meiner Steckdose?
Physikalisch gesehen ja, aber es kommt auf die Erzeugung des Stroms an. Greenpeace Energy speist jederzeit genau die Menge sauberen Strom aus umweltverträglichen Kraftwerken ins Netz ein, die Sie verbrauchen. Dabei kalkulieren wir Ihren Verbrauch mit Hilfe so genannter Standardlastprofile. So stellen wir sicher, dass Ihr Geld nicht bei Kohle- oder Atomkraftwerken landet.
Wer kontrolliert, ob Greenpeace Energy wirklich nur sauberen Strom liefert?
Unabhängige Gutachter prüfen jährlich, ob Greenpeace Energy die anspruchsvollen Ökostrom-Kriterien der Umweltorganisation Greenpeace einhält. Seit 2004 ist der TÜV Nord mit der Prüfung beauftragt. Seit 2012 kontrolliert zusätzlich die OmniCert GmbH die Einhaltung der Kriterien.
Zu den aktuellen Prüfberichten und Zertifikaten
Was passiert, wenn ein Kraftwerk ausfällt, von dem Greenpeace Energy Ökostrom bezieht?
Unsere Lieferanten sind vertraglich verpflichtet, bei Ausfällen ersatzweise Strom aus anderen sauberen Kraftwerken bereitzustellen, die unseren Anforderungen entsprechen. Sind sie dazu nicht in der Lage, darf Greenpeace Energy ihnen einen Stromlieferanten vorschreiben.
Wenn viele Menschen wechseln wollen, gibt es dann überhaupt genug sauberen Strom?
Ja. Wir haben in den vergangenen Jahren stets neue Kunden hinzugewonnen - Lieferengpässe gab es trotzdem nicht. Im Bedarfsfall garantieren uns unsere Lieferantenverträge zusätzliche Ökostrom-Kapazitäten. Zudem tragen wir durch unseren Kraftwerksbau und unsere Neubauklausel aktiv dazu bei, dass immer mehr sauberer Strom auf den Markt kommt.
Was ist Mobilstrom?
Das ist unser E-Mobilitäts-Tarif zum Laden eines vollelektrischen Fahrzeugs (Elektroauto) bei Ihnen zuhause. Dabei gibt es zwei Tarif-Optionen:
aktiv: über einen gemeinsamen Zähler erfasste Kombination aus Ladestrom für zuhause und üblichem Haushaltsstrom.
plus: Sondertarif für Elektroautos, deren Ladung über einen unterbrechbaren / separaten Zähler erfolgt.
Welcher Mobilstrom-Tarif ist für mich der richtige?
Haben Sie einen Haushaltsstromzähler und fahren unter 10.000 km im Jahr?
Dann ist unser Tarif Mobilstrom aktiv für Sie interessant. Der Tarif ist eine Kombi-Lösung und versorgt Sie mit Haushaltsstrom und Ladestrom für Ihr Elektroauto. Dafür zahlen Sie 28,07 Cent pro kWh. Der Grundpreis beträgt 8,68€ pro Monat. Die Bezahlung erfolgt genau wie beim normalen Stromliefervertrag. Es gibt monatliche Abschläge. Am Ende des Jahres wird dann eine Endabrechnung erstellt, um den tatsächlichen Verbrauch mit den gezahlten Abschlägen zu vergleichen – so bezahlen Sie nur die Menge, die Sie auch tatsächlich verbraucht haben. Ladestationen für Ihr Elektroauto bieten wir zurzeit noch nicht an. Wir streben jedoch eine Kooperation mit einem Anbieter für Wallboxen an und hoffen, dass wir Ihnen zeitnah vergünstige Wallboxen anbieten können. Falls Sie sich eine Wallbox anschaffen wollen, dann können Sie sich über die Website der unterschiedlichen Anbieter über deren Preise informieren. Diese variieren je nach Ausführung und Ausstattung.
Haben Sie einen Haushaltsstromzähler, einen separaten Zähler und fahren mehr als 10.000 km im Jahr?
Dann ist unser Tarif Mobilstrom plus für Sie interessant. Der separate unterbrechbare Zähler wird mit dem Mobilstrom plus versorgt für die Ladung ihres Elektroautos. Der Haushaltsstrom kann separat über den Ökostrom aktiv Tarif bezogen werden.
Der Tarif hat einen Arbeitspreis von 22,23 Cent pro kWh. Der Grundpreis liegt bei 8,68 € im Monat. Der niedrige Preis ist möglich, da wir die reduzierten Netzentgelte und Konzessionsabgaben direkt an Sie weitergeben. Die Reduktion dieser Entgelte und Abgaben ist möglich, da der Netzbetreiber zu bestimmten Zeiten den Zähler ansteuern und aus bzw. anstellen kann, um zum Beispiel Netzengpässen zu verhindern. Die Abschaltungen sind je nach Netzgebiet und Betreiber unterschiedlich geregelt. Diese erfahren Sie von Ihrem Netzbetreiber. Für die Dauer der Abschaltung ist eine Ladung des Elektroautos nicht möglich, da der Netzbetreiber die Stromlieferung unterbricht. Sobald die Abschaltung beendet ist, wird die Stromlieferung fortgesetzt. Wenn Sie Sorgen haben, dass die Abschaltungen in einen kritischen Zeitraum fallen, prüfen Sie bitte die Abschaltzeiten und gleichen Sie diese mit den von Ihnen benötigten Ladezeiten ab.
Die Bezahlung erfolgt genau wie beim normalen Stromliefervertrag. Es gibt monatliche Abschläge. Am Ende des Jahres wird dann eine Endabrechnung erstellt, um den tatsächlichen Verbrauch mit den gezahlten Abschlägen zu vergleichen – so bezahlen Sie nur die Menge, die Sie auch tatsächlich verbraucht haben.
Ladestationen für Ihr Elektroauto bieten wir zurzeit noch nicht an. Wir streben jedoch eine Kooperation mit einem Anbieter für Wallboxen an und hoffen, dass wir Ihnen zeitnah vergünstige Wallboxen anbieten können. Falls Sie sich eine Wallbox anschaffen wollen, dann können Sie sich über die Website der unterschiedlichen Anbieter über deren Preise informieren. Diese variieren je nach Ausführung und Ausstattung.
Sollten Sie keinen separaten Zähler haben, können Sie sich einen zweiten Zähler einbauen lassen. Um einen zweiten separaten und unterbrechbaren Zähler einzubauen, kann entweder ein freier Steckplatz im Zählerschrank eingebaut werden oder der Zählerschrank muss erweitert werden. Die Installation erfolgt durch den Elektroinstallateur ihrer Wahl. Greenpeace Energy kann leider keine Elektroinstallateure stellen oder empfehlen. Dieser kann auch abschätzen, welche Kosten entstehen. Um den neuen Zähler zu registrieren, muss der Elektriker Kontakt mit dem Netzbetreiber aufnehmen.
Für welche Fahrzeuge gilt dieser Tarif und welche sind ausdrücklich ausgeschlossen?
Um den Tarif nutzen zu können benötigen Sie ein vollelektrisches Auto, das auf eine im Haushalt lebende Person angemeldet ist. In diesem Fall können Sie auch weitere Geräte, wie E-Scooter, E-Bikes, Pedelecs und weitere Geräte problemlos und schnell an einer haushaltsüblichen Steckdose laden. Den Tarif nur für diese Geräte abzuschließen ist leider nicht möglich. Hybride können über unseren Tarif nicht geladen werden, da diese zeitweise auf Verbrennungstechnologien mit CO2-Emissionen setzen.
Wie kann ich mein Elektroauto zuhause aufladen?
Zur Ladung des Elektroautos gibt es zwei Möglichkeiten. Das Elektroauto kann über die Steckdose geladen werden. Da die Spannung allerdings relativ gering ist, kann das Auto nur mit bis zu 3,7 kW geladen werden und der Ladevorgang dauert relativ lange. Mit einer Wallbox wird das Spannungslevel erhöht. Dadurch erhöht sich die abrufbare Leistung auf 11 kW oder 22 kW je nach Wallbox und somit auch die Ladegeschwindigkeit. Wir streben eine Kooperation mit einem Anbieter für Wallboxen an und hoffen, dass wir Ihnen zeitnah vergünstige Wallboxen anbieten können. Unser Tarif berücksichtigt über die beiden Varianten Mobilstrom aktiv und Mobilstrom pro zudem verschiedene Zähler-Konzepte.
Kann ich auch woanders als zuhause mein Elektroauto aufladen?
Ja, das geht. Sollten Sie auch unterwegs laden wollen, bestellen Sie kostenfrei gleich unsere Greenpeace Energy Ladekarte für unterwegs mit.
Ökostrom mit Greenpeace Energy-Qualität beziehen Sie aber nur an von uns belieferten Zählpunkten (bspw. Hausnetzen). Unterwegs laden Sie jeweils die Stromqualität, mit dem die gerade genutzte Ladesäule beliefert wird.
Benötige ich zwingend eine Wallbox für den E-Auto-Strom von Greenpeace Energy?
Nein, das Elektroauto kann auch über eine herkömmliche Steckdose geladen werden. Da die Spannung im Hausnetz allerdings relativ gering ist, kann das Auto nur mit bis zu 3,7 kW geladen werden und der Ladevorgang dauert relativ lange.
Was kostet eine Ladestation (Wallbox) für zuhause?
Wir streben eine Kooperation mit einem Anbieter für Wallboxen an und hoffen, dass wir Ihnen zeitnah vergünstige Wallboxen anbieten können. Über die Website der unterschiedlichen Anbieter können Sie sich über deren Preise informieren. Diese variieren je nach Ausführung und Ausstattung.
Benötige ich einen separaten Zähler, wenn ich mir eine Wallbox anschaffen möchte?
Die Wallbox hilft dabei, die Ladezeit des Elektroautos zu verkürzen. Dies hat aber nichts mit der Anschaffung eines separaten Zählers zu tun. Die Frage, ob sich dieser lohnt, hängt vom Fahrverhalten ab. Für Vielfahrer lohnt sich eher der Tarif Mobilstrom plus. Generell kann ein separater Zähler aber sowohl mit einer Wallbox verbunden sein, wie auch über den allgemeinen Haushaltsstromzähler betrieben werden. Daher kann eine Wallbox in beiden Tarifvarianten genutzt werden.
Für unsere Tarifvariante Mobilstrom aktiv benötigen Sie keinen separaten Zähler und die Versorgung des Elektroautos erfolgt über den Haushaltsstromzähler. Möchten Sie aber die Tarifvariante Mobilstrom plus nutzen, ist ein separater, unterbrechbarer Zähler eine zwingende Voraussetzung.
Wo bekomme ich Informationen zu meinem Zähler?
Der Zähler wird durch das Elektrounternehmen, das den Zähler installiert, beim Netzbetreiber gemeldet. Der Netzbetreiber pflegt diese Informationen und sollte dazu bei Unsicherheit kontaktiert werden.
Was muss ich tun, um einen separaten Zähler zu erhalten?
Ein neuer Zähler kann entweder in einen freien Steckplatz im Zählerschrank eingebaut werden oder der Zählerschrank muss erweitert werden. Die Installation erfolgt durch den Elektroinstallateur. Dieser kann auch abschätzen, welche Kosten entstehen. Um den neuen Zähler zu registrieren, muss der Elektriker Kontakt mit dem Netzbetreiber aufnehmen.
Woran erkenne ich, ob ich einen separaten, unterbrechbaren Zähler besitze?
Um zu erkennen, welcher Zählertyp verbaut ist, kann dieses Datenblatt verwendet werden.
Warum kann ich keinen Tarif abschließen, wenn ich im Jahr mehr als 10.000 kWh verbrauche?
Unser Tarif ist für den üblichen Jahresverbrauch eines vollelektrischen Autos ausgelegt. Wenn Ihr Verbrauch im Tarif Mobilstrom aktiv die Grenze von 10.000 kWh übersteigt, ist davon auszugehen, dass sich der Tarif Mobilstrom plus für Sie mehr lohnt. Dieser ist schon ab einer Ladeleistung von rund 3.000 kWh pro Jahr unterm Strich preisgünstiger, allerdings benötigen Sie hierfür einen separaten unterbrechbaren Zähler.
Damit ihr Verbrauch selbst im Tarif Mobilstrom plus eine Jahresleistung von 10.000 kWh übersteigt, müssen rund 70.000 km im Jahr gefahren werden.
Kann ich als Bestandskund*in einfach und unkompliziert in den neuen Tarif wechseln?
Ein Tarifwechsel ist unkompliziert und unbürokratisch zum nächstmöglichen Termin umsetzbar. Am besten melden Sie sich zum Tarifwechsel dann bei unserem Kundenservice oder füllen ein Online-Formular aus. Wir benötigen zum Wechseltermin in den neuen Tarif einen Zählerstand zur Abgrenzung der unterschiedlichen Tarife in der Jahresverbrauchsabrechnung.
Erhalte ich mit der Ladekarte auch 100% Ökostrom von Greenpeace Energy an externen Ladesäulen?
Sie können mit unserer Ladekarte auch unterwegs laden. Ökostrom mit Greenpeace Energy-Qualität beziehen Sie aber nur an von uns belieferten Zählpunkten (bspw. Hausnetzen). Unterwegs laden Sie jeweils die Stromqualität, mit der die gerade genutzte Ladesäule beliefert wird.
Warum ist der Strom im Tarif Mobilstrom aktiv 1 Cent die Kilowattstunde günstiger als im Ökostrom aktiv-Tarif – und wie passt das mit dem Solidaritätsgedanken einer Genossenschaft zusammen?
Mit unseren Mobilstrom-Tarifen möchten wir die äußerst dringliche Energiewende auch im Verkehrssektor mit vorantreiben. Entscheidende Komponenten sind dabei der Umstieg auf alltagstauglichen ÖPNV, auch auf dem Land, auf Schienenverkehr sowie auf alternative und geteilte Mobilität (z.B. Car Sharing, Ruftaxi, Rufbusse). Außerdem setzen wir uns politisch und durch Studien für andere Instrumente wie die Reduktion von Verkehr ein.
Es gibt aber auch Menschen, die vorerst auf ein eigenes Auto angewiesen sind – zum Beispiel Menschen, die ohne ÖPNV-Anbindung auf dem Land leben. Wenn wir möglichst viele von ihnen zum Umstieg von ihren Diesel- oder Benzin-Pkw auf Elektroautos motivieren können, profitieren wir alle davon, weil dies dem Klimaschutz hilft. Ein Elektroauto mit dem normalen Strommix zu fahren, kann unter Umständen höhere CO² Emissionen nach sich ziehen, als mit einem Verbrennermotor. Das Fahren mit Ökostrom ist für die Klimabilanz des Elektroautos entscheidend.
Grundlage der Mobilstrom aktiv Bepreisung ist eine faire Mischkalkulation: Mobilitäts-kWh und Haushalts-kWh sind messtechnisch nicht auseinanderzuhalten, da nur ein Zähler vorhanden ist. Wir reduzieren hier den Preis den Mobilitäts-kWh. Bei den Haushalts-kWh ist der Arbeitspreis nicht reduziert.
In diesem Tarif sind die Netznutzungsentgelte schon durch die bezogenen Haushalts-kWh gedeckt. Wir berechnen hier keine zusätzlichen Fixkosten für den Bezug des Fahrstroms. Daher geht die Reduktion nicht zulasten der genossenschaftlichen Solidargemeinschaft. Die Reduktion kommt einzig und alleine durch die anders verteilten Fixkosten und den so gesetzten Anreiz für Ökostrom-Elektromobilität zustande.
Ich suche einen Stromtarif um mein Elektroauto zu Hause zu laden.
Hier bieten wir die Tarife Mobilstrom aktiv und Mobilstrom plus an.
Der Tarif Mobilstrom aktiv ist eine Kombinationsl-Lösung, die Haushaltsstrom und den Ladestrom für Ihr Elektroautos umfasst. Der Kombi-Tarif richtet sich an alle, die bis zu 15.000 km im Jahr fahren und ihr Elektroauto über einen Haushaltsstromzähler versorgen. Sie brauchen keine separaten Zähler, um den Mobilstrom aktiv zu beziehen.
Der Tarif Mobilstrom plus ist unser Tarif für Elektroautos, deren Ladung über einen separaten unterbrechbaren Zähler erfolgt. Der separate Zähler ist zwingend notwendig. Der Tarif ist besonders für Vielfahrer ab 10.000 km sinnvoll. Der Haushaltsstrom kann über unseren Ökostrom aktiv Tarif separat bezogen werden.
Was für ein Gasprodukt bietet Greenpeace Energy an?
Greenpeace Energy bietet seit 2011 neben Ökostrom auch Gas für Privat- und Gewerbekund*innen an: den Gastarif proWindgas. Mit proWindgas bieten wir unseren Kund*innen ein neuartiges und ökologisch sinnvolles Produkt, das den Umbau der Energielandschaft hin zu 100 % erneuerbaren Energien ermöglicht.
Über den Förderbeitrag von 0,4 ct / kWh fördern unsere Gaskund*innen seit 2011 die Produktion und Einspeisung von erneuerbarem Wasserstoff, der mit Windstrom hergestellt wird (Windgas). Gemeinsam haben wir in den letzten zehn Jahren die für eine erfolgreiche Energiewende unverzichtbare Windgas-Technologie entscheidend vorangebracht. Auch wenn wir schon viel erreicht haben, zeigen aktuelle Studien, dass wir wegen der rapide voranschreitenden Klimakrise noch konsequenter aus der Verbrennung fossiler Energien aussteigen müssen. Entsprechend müssen wir auch das in proWindgas enthaltenen Erdgas schneller komplett durch erneuerbare Gase ersetzen. Diesen Erdgas-Ausstieg packt Greenpeace Energy nun an und hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2027 ein vollständig erneuerbares Gasprodukt für all seine Kund*innen anzubieten.
2021 enthalten unsere Gastarife proWindgas, proWindgas vegan, proWindgas plus sowie proWindgas vegan plus neben rund einem Prozent Windgas zusätzlich mindestens zehn Prozent hochwertiges Biogas. Für Veganer*innen und andere Interessierte bieten wir mit proWindgas vegan und proWindgas vegan plus weiterhin rein vegane Gasprodukte an.
Über unseren Förderbeitrag arbeiten wir intensiv daran, dass es genug hochwertiges Biogas gibt, damit wir bis 2027 komplett auf Erdgas verzichten können. Das ist unser ambitioniertes Ziel. Für noch mehr Tempo beim Klimaschutz können uns unsere Kund*innen tatkräftig unterstützen, indem sie ihren Förderbeitrag auf 1 ct / kWh erhöhen. Den Förderbeitrag wird Greenpeace Energy nun auch in neue Biogas-Projekte und die Veränderung des Biomarkt-Gases insgesamt investieren und sich politisch dafür einsetzen, die Mengen an grünen Gasen im Gasmarkt zu erhöhen. Unser Engagement für die Windgas-Technologie behalten wir bei und intensivieren es weiter.
Das Angebot richtet sich an alle Privat- und Gewerbekund*innen.
Warum bietet Greenpeace Energy Windgas an?
Ein Problem bei der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist die fluktuierende Einspeisung von Wind- und Solarkraftwerken. Zukünftig müssen – auch bei einem Ausstieg aus Atom- und Kohlekraft – erneuerbare Energien zum Teil speicherbar werden, um etwa die je nach Wetterlage schwankende Winderzeugung ausgleichen zu können. Die Umwandlung von Windstrom in erneuerbaren Wasserstoff bzw. erneuerbares Methan trägt zur Lösung dieses Problems bei: Erneuerbarer Wasserstoff und erneuerbares Methan, sogenanntes Windgas, können ins Gasnetz eingespeist und der Strom so gespeichert werden. Bei Entnahme lässt sich das Gasgemisch zur Wärmeproduktion, am besten jedoch zur Produktion von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nutzen. Damit kann Strom produziert werden, wenn Flaute herrscht.
Warum enthalten die proWindgas-Tarife einen Förderbeitrag?
Als innovatives, für die Energiewende unverzichtbares, zugleich aber weithin unbekanntes Verfahren stand die Windgas-Technologie lange vor dem Henne-Ei-Problem: Kein Hersteller baute Elektrolyseure, mit deren Hilfe überschüssiger Ökostrom – vor allem aus Windkraft und Solarenergie – in grünen Wasserstoff umgewandelt und im Gasnetz gespeichert werden kann. Denn es gab keine Abnehmer für auf diese Weise erzeugtes Windgas. Bis Greenpeace Energy das Problem mit seinem proWindgas-Tarif löste.
Möglich gemacht haben dies unsere engagierten Kund*innen, die für jede verbrauchte Kilowattstunde Gas einen Förderbeitrag von 0,4 Cent besteuern. Damit konnten und können wir den Bezug von grünem Wasserstoff für proWindgas finanzieren. Aber auch die Windgas-Technologie und Energiewende-dienliche Betriebskonzepte für Elektrolyseure weiterentwickeln, wichtige Studien und unsere politische Arbeit vorantreiben sowie eigene Elektrolyseure bauen, die unsere Kund*innen nun mit Windgas versorgen. Ohne diesen Förderbeitrag – und unseren Tarif – gäbe es die Windgas-Technologie heute so nicht. Ein enormer Erfolg!
Inzwischen hat auch die Bundesregierung erkannt, dass die Energiewende, eine klimafreundliche Wirtschaft insgesamt ohne grünen Wasserstoff nicht gelingen kann. Sie hat deshalb inzwischen eine Nationale Wasserstoffstrategie aufgelegt. Das ist ein Fortschritt. Aber: Sie ist beim Windgas-Ausbau viel zu zögerlich. Und sie treibt Scheinlösungen wie „Blauen Wasserstoff“ voran (siehe: gp-e.de/blauerwasserstoff-broschuere), die den Erfolg von tatsächlich klimafreundlichem grünem Wasserstoff torpedieren könnten. Deshalb müssen wir – bei hohem Zeitdruck durch die sich verschärfende Klimakrise – die Windgas-Technologie künftig noch konsequenter nach vorne treiben: durch den Bau weiterer Elektrolyseure, mehr Druck auf die Politik, technische und wissenschaftliche Fortschritte. Dazu brauchen wir – ebenso wie für unseren Einsatz für mehr gutes Biogas – auch weiterhin den finanziellen Rückenwind unserer proWindgas-Kund*innen. Sie können uns wie bisher mit 0,4 Cent die Kilowattstunde (kWh) unterstützen. Oder uns – für eine Extra-Portion Klimaschutz – mit einem erhöhten Förderbeitrag von 1 ct/kWh die nötige Power für den Wandel verschaffen.
Warum hat Greenpeace Energy bisher kein Biogas angeboten? Warum ist das jetzt anders?
Biogas ist nicht per se ökologisch. So wirkt sich etwa der oft aufwendige Anbau, Transport und die Verarbeitung von Energiepflanzen negativ auf die CO2-Bilanz aus. Und wenn die Ausgangsstoffe fürs Biogas aus Monokulturen und industrieller Massentierhaltung stammen, ist das mit einer nachhaltigen und ethisch verantwortlichen Landwirtschaft nicht zu vereinbaren.
Hochwertiges Biogas und grüner Wasserstoff aber waren bislang nur in relativ geringen Mengen verfügbar. Deshalb hatte Greenpeace Energy die Option Biogas für den proWindgas-Tarif bis jetzt nicht genutzt. Inzwischen sehen wir aber die dringende Notwendigkeit, auch ökologisch sinnvolles und ethisch verantwortbares Biogas in hohem Tempo und im großen Maßstab voranzubringen.
Den Biogasmarkt entsprechend zu verändern, wollen wir deshalb nun auch zu unserer eigenen Aufgabe machen. Wir sehen im Ergebnis eine realistische Chance, bei proWindgas Erdgas im Sinne des Klimaschutzes bis zum Jahr 2027 durch hochwertiges Biogas zu ersetzen. Und diesen Erdgas-Ausstieg packen wir jetzt auch ambitioniert an.
Was ist Biogas aus Paludikultur?
Paludi ist abgeleitet vom lateinischen Wort für Sumpf: Viele ehemalige Moore wurden künstlich trockengelegt, um sie für die Landwirtschaft nutzbar zu machen. In der Folge wird durch den Prozess der Oxidation enorm viel CO2 freigesetzt, das zuvor in der Biomasse gebunden war. Werden die Gebiete erneut „vernässt“, halten diese Moore das CO2 wieder zurück und speichern es – die Atmosphäre wird entlastet.
Positiver Nebeneffekt: Durch die Vernässung wachsen Gräser und Schilfpflanzen, die abgemäht und zu Biogas verarbeitet werden können. Renaturierung, Landwirtschaft und Klimaschutz gehen so Hand in Hand – und durch die Produktion von besonders wertvollem Biogas kann diese Form der ökologischen Landnutzung sogar wirtschaftlich sein.
Mehr Informationen erhalten Sie unter gp-e.de/paludi.
Warum bietet Greenpeace Energy kein „Klimagas“ an?
Unter sogenanntem „Klimagas“ versteht man normales Erdgas, das per Tarif verbunden wird mit einer Kompensation des bei der Verbrennung entstehenden CO2. Ein solches „Klimagas“ kommt für Greenpeace Energy nicht in Frage, da über ein solches Angebot kein Anreiz zur CO2-Vermeidung oder zur Anpassung der Wärmeversorgung erzeugt wird. Es stellt keine zukunftsfähige Lösung dar und fördert nicht den Ausbau erneuerbarer Energien.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt Windgas?
Die Einführung von Windgas wird von den meisten Akteuren der Energiebranche und vielen Politikern über alle Parteigrenzen hinweg begrüßt. Damit die Technologie den geschilderten Nutzen entfalten kann, ist es jedoch notwendig, sichere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Denn als Neuerung im Energiesektor war Windgas in der bisherigen Gesetzgebung bislang nicht enthalten. Greenpeace Energy hat den hierzu notwendigen rechtlichen Änderungsbedarf von der Stiftung Umweltenergierecht der Universität Würzburg exakt ausformulieren lassen.
Ein Erfolg unserer Arbeit ist die Aufnahme von Windgas ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wo es seit 2011 im Wesentlichen mit Biogas gleichgestellt ist. In § 3 10.c EnWG heißt es: „Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet Biogas Biomethan, Gas aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Grubengas sowie Wasserstoff, der durch Wasserelektrolyse erzeugt worden ist, und synthetisch erzeugtes Methan, wenn der zur Elektrolyse eingesetzte Strom und das zur Methanisierung eingesetzte Kohlendioxid oder Kohlenmonoxid jeweils nachweislich weit überwiegend aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie 2009/28/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) stammen.“
Woher kommt das Erdgas?
Anders als für Strom gibt es im Gasmarkt bisher noch keinen Herkunftsnachweis für Erdgas. Im L-Gas-Marktgebiet (L für Low Caloric) kommt Erdgas vorwiegend aus Deutschland und den Niederlanden, im H-Gas-Marktgebiet (H für High Caloric) sind die Herkunftsgebiete deutlich vielfältiger (GUS-Staaten sowie die Erdgasfelder von Norwegen, Niederlande und Dänemark in der Nordsee).
Wie alle anderen Energieunternehmen müssen wir bei Zwischenhändlern einkaufen und haben dadurch nur wenig Einfluss auf die Herkunft des Gases. Wir prüfen daher die Möglichkeit, Herkunftsnachweise für Erdgas einzuführen. Zudem verfolgt Greenpeace Energy langfristig das Ziel, Standards für akzeptable Gasquellen festzulegen und die Standards über Herkunftsnachweise auch nachprüfbar zu machen.
Weiter Informationen zur Herkunft unseres Erdgases gibt es hier.
Woher kommt der erneuerbare Wasserstoff?
Der erneuerbare Wasserstoff wird in sogenannten Elektrolyseuren durch die elektrisch herbeigeführte Spaltung von Wasser (H2O) in seine Bestandteile Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O) erzeugt. Während die Erzeugung von Wasserstoff über Elektrolyse an sich eine ausgereifte Technologie ist, steht man bei der Einspeisung ins Gasnetz erst am Anfang.
Wie steht es um die Wirtschaftlichkeit des Konzeptes, aus Windstrom Wasserstoff zu erzeugen?
Elektrolyseure, die zur Wasserstofferzeugung verwendet werden, sind eine erprobte und reife Technologie, die bisher meist in der Industrie Anwendung findet. Relativ neu ist die Verbindung mit erneuerbaren und fluktuierend zur Verfügung stehenden Energien als Stromquelle. Die Investitionskosten eines standardisierten Industrieelektrolyseurs liegen nach groben Schätzungen derzeit bei rund 1,5 Mio. Euro pro Megawatt installierter Leistung.
Weitere Investitionen sind in Infrastrukturkomponenten insbesondere für die Einspeisung ins Erdgasnetz vorzunehmen. Diese Kosten schwanken je nach Standort und z. B. der Entfernung zur Gasleitung und den vorherrschenden Druckniveaus, so dass sich eine pauschale Aussage hier nicht treffen lässt. Nach den jüngsten Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz und bei Ansatz dessen auf die nachgelagerten Verordnungen trägt der Einspeiser alleine für den Netzanschluss inkl. Verbindungsleitung von unter 10 km 25% der Kosten bzw. maximal 0,25 Mio. Euro.
Die übrigen Netzanschlusskosten werden vom Netzbetreiber getragen und letztlich auf die Netzentgelte umlegt. Weitere erforderliche Infrastrukturinvestitionen z. B. für eine ggfs. erforderliche Zwischenspeicherung werden komplett vom Einspeiser getragen. Die Menge des produzierten Wasserstoffs ist abhängig vom Dargebot überschüssigen Wind- und Solarstroms, der in den Elektrolyseur geleitet wird. Der Elektrolyseur folgt der Verfügbarkeit des Wind- oder Solarstromes (Lastfolgebetrieb), wird also nicht in einem gleichbleibenden Dauerbetrieb gefahren. Darüber hinaus wird im kleineren Umfang Regelenergie angeboten, um zu zeigen, dass erneuerbare Energien in Verbindung mit einem Elektrolyseur zur Netzstabilität beitragen können.
Die Menge des produzierten Wasserstoffs ist abhängig vom Dargebot überschüssigen Wind- und Solarstroms, der in den Elektrolyseur geleitet wird. Der Elektrolyseur folgt der Verfügbarkeit des Wind- oder Solarstromes (Lastfolgebetrieb), wird also nicht in einem gleichbleibenden Dauerbetrieb gefahren. Darüber hinaus wird im kleineren Umfang Regelenergie angeboten, um zu zeigen, dass erneuerbare Energien in Verbindung mit einem Elektrolyseur zur Netzstabilität beitragen können.
Bei etwa 3.000 Volllaststunden gehen wir von Kosten von rund 30 ct/kWh thermisch aus, also ca. dem zehnfachen des derzeitigen durchschnittlichen Preises für Erdgas. In einem Lastfolgebetrieb werden diese Kosten höher liegen. Gleichzeitig ist jedoch davon auszugehen, dass die Kosten für die gesamte Technologie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lernkurve und entsprechender Stückzahl sinken werden - damit werden auch die Kosten je kWh sinken.
Einen wichtigen Aspekt bei der Diskussion über Wirtschaftlichkeit spielt der Umstand, dass Windkraftanlagen im Betrieb kaum variable Kosten aufweisen. Derzeit muss Windstrom im Elektrolyseur mindestens zu dessen EEG-Vergütungshöhe abgenommen werden (ca. 9 ct/kWh). Da bei Überlast des Stromnetzes die Windanlage alternativ abgeschaltet werden müsste, macht die Verwendung im Elektrolyseur bereits ab einer Vergütung von geringen Beträgen, z. B. 1 ct/kWh, volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich Sinn. Damit würde der Strompreis für den Betrieb des Elektrolyseurs drastisch sinken.
Dieser Gedankengang ist derzeit unvereinbar mit den Regeln des EEG, die dem Betreiber der Windanlage auch bei Abschaltung der Anlage eine Vergütung der entgangenen Einspeisung garantiert, wird aber perspektivisch, also mit zunehmender Systemintegration erneuerbarer Energien, eine wichtige Rolle bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit spielen. Z
um Potenzial der Kostenreduktion: Unsere Vorstellung ist es, Elektrolyseure in standardisierter hoher Stückzahl entweder entlang des Gasnetzes und in der Nähe von Stromnetzengpässen oder Windparks zu bauen. So, wie heute leistungsfähige Umspannwerke in der Nähe von Windparks stehen, können Elektrolyseure ein mehr oder weniger standardisierter Bestandteil von Windparks bzw. Windparkregionen werden. Für den Abtransport des Wasserstoffs stehen verschiedene Wege offen: direkte Einspeisung ins Gasnetz, sofern ein praktikabler und günstiger Gasanschluss vorhanden ist.
Aber auch Sammelsysteme sind denkbar, bei denen per LKW Wasserstoff eingesammelt wird und an einem zentralen Einspeisepunkt ins Gasnetz eingespeist wird. Je effizienter und standardisierter ein Wasserstoffsystem ausgebaut wird, desto geringer werden die spezifischen Kosten je Kilowattstunde ausfallen.
Wie viel Wasserstoff kann ins Gasnetz eingespeist werden?
Die Aufnahmefähigkeit des Gasnetzes für Wasserstoff ist begrenzt und hängt von den jeweiligen technischen Gegebenheiten der Gasspeicher und Komponenten im Netz ab (z. B. Verdichterstationen und Messeinrichtungen). Entsprechend schwankt die jeweilige Aufnahmekapazität von Wasserstoff im einstelligen Prozentbereich.
Die Speicherkapazitäten im Gasnetz betragen ca. 220 TWhth, was bei einer Rückverstromung mit einem Wirkungsgrad von 55 % rd. 120 TWhel entspricht. Demnach kann durch Windwasserstoff unter Beachtung einer Einspeisegrenze von z.B. 5 Volumenprozent (1,5 % energetisch) bereits heute 1,8 TWhel eingespeist werden. Dies entspricht dem Stromverbrauch eines Tages in ganz Deutschland.
Wenn die Grenze des Wasserstoffgehalts im Erdgasnetz ausgereizt ist, ist eine nachgeschaltete Methanisierung eine intelligente Variante, um darüber hinaus erneuerbare Energien im Gasnetz zu transportieren, zu speichern und zu nutzen. Dieses erneuerbare Methan wird durch eine Synthese des Wasserstoffs unter Zuhilfenahme von CO2 hergestellt. Dieses Erdgassubstitut kann kostengünstig und ohne nennenswerte Kapazitätsbegrenzung über lange Zeiträume gespeichert werden. Das für die Synthese von Wasserstoff zu Methan benötigte CO2 wird idealerweise aus der Umgebungsluft selbst absorbiert oder als Abfallprodukt von anderen Prozessen, zum Beispiel der Energieerzeugung aus Reststoffen, gewonnen. Über die Methanisierung können die gesamten Speicherkapazitäten des Gasnetzes von 120 TWhel genutzt werden. Damit könnte bei entsprechend ausgebautem Gas- und Blockheizkraftwerkspark der Strombedarf für zwei bis drei Monate gedeckt werden!
Dieser Prozess ist zwar mit einem weiteren Wirkungsgradverlust verbunden, lässt aber technisch die Möglichkeit zu, fossiles Erdgas komplett durch erneuerbar erzeugtes Methan zu ersetzen.
Wie groß sind die Wirkungsgradverluste bei der Umwandlung von Windstrom?
Bei der Umwandlung von Strom in Wasserstoff entstehen Wirkungsgradverluste von ca. 30 %. Die direkte Einspeisung von Windstrom ins Stromnetz ist also immer vorzuziehen. In windstarken Zeiten müssen schon heute Windenergieanlagen abgeschaltet werden, da Atom und Kohlekraftwerke zu träge sind und sonst das Stromnetz überlastet würde.
So sind in 2012 knapp 360 GWh Windstrom nicht ins Netz gegangen. Statt den Strom „fortzuwerfen“, sollte er lieber umgewandelt werden – trotz des Wirkungsgradverlustes gegenüber einer Einspeisung. Wichtig ist an diesem Punkt zu betonen, dass die Abschaltung von Atom- und Kohlekraftwerken unbedingten Vorrang vor der Abschaltung von Windanlagen haben muss. Unser Konzept richtet sich deshalb ganz bewusst auch auf Szenarien einer Stromversorgung ohne Atom und Kohle. Dabei wird Windkraft eine noch größere Rolle spielen als heute.
Das heißt aber auch: Die Herausforderung, schwankende Winderzeugung an den Bedarf anzupassen, wird umso größer werden, je höher der Anteil an Windstrom im Netz ist. Für diesen Fall zeigt sich die besondere Stärke des Windgas-Konzeptes.
Technischer Hintergrund
Bei der Aufspaltung von Wasser in seine Bestandteile Wasser- und Sauerstoff mittels elektrischer Energie treten Wirkungsgradverluste von rund 30 % auf (bei Kompression des Wasserstoffs auf 30 bar). Eine nachgelagerte Methanisierunghat einen Wirkungsgradverlust von ca. 20 %.
Ingesamt hat die Umwandlung von Strom zu Wasserstoff zu Methan somit einen Wirkungsgrad von ca. 56 %. Daher ist die direkte Verwendung von Wasserstoff gegenüber einer Methanisierung vorzuziehen. Wird der produzierte Wasserstoff in einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage rückverstromt, ist ein Gesamtwirkungsgrad je nach Rückverstromungstechnologie (Strom zu Wasserstoff zu Strom und Wärme) von rund 56 % anzusetzen (Annahme hier: Gesamtwirkungsgrad BHKW 80 %).
Wie ist der Wirkungsgrad bei anderen Speichertechnologien?
Der Wirkungsgrad Strom zu erneuerbarem Wasserstoff liegt zwischen 57 und 73 % bei einer Kompression des Wasserstoffs auf 80 bar (in der reinen Elektrolyse gehen Experten von einem Wirkungsgrad bis zu 80 % aus). Bei nachgelagerter Methanisierung sinkt der Wirkungsgrad auf 50 bis 64 % bei einer Kompression auf 80 bar. Bei einer Rückverstromung mit Wirkungsgrad 60 % liegt der Gesamtwirkungsgrad des erneuerbarem Wasserstoffs zwischen 34 bis 44 %, der von erneuerbarem Methan zwischen 30 und 38 %. Wird für die Rückverstromung ein Wirkungsgrad hocheffizienter KWK-Geräte mit mehr als 80 % angesetzt, wird der Wasserstoff mit 48 bis 62 % Wirkungsgrad rückverstromt.
Druckluftspeicher haben einen theoretischen Wirkungsgrad von rund 70 % für adiabate Verfahren, diabate Verfahren von bis zu 55 %.
Bei Batterien schwankt der Wirkungsgrad je nach Typ zwischen 67 und 95 %.
Ein wesentlicher Vorteil der Einspeisung von Windgas ins Erdgasnetz ist, dass so auch über lange Zeiträume mittels Rückverstromung Strom produziert werden kann. Diese Eigenschaft haben andere Speichertechnologien nicht. Zudem verfügen die Gasnetze und -speicher über Kapazitäten, die alternative Speichermethoden bei weitem nicht bieten können. Zumindest nicht in absehbarer Zeit.
Wie viel überschüssiger Windstrom existiert derzeit? Wie viel Wasserstoff entspricht dies?
Rund 385 GWh Ökostrom konnten 2012 nicht ins Netz eingespeist werden. Hiervon entfielen 93,16 % auf Windanlagen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Menge um 8,5 % verringert. Das liegt zum einen an Einspeisemanagementmaßnahmen und zum anderen an der günstigen Wetterlage (kein Zusammentreffen von extremen Einspeisewerten bei Photovoltaik und Wind) Die Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber an die Anlagenbetreiber lagen bei 33 Mio.
Wie groß ist die Speicherkapazität im Gasnetz?
Das Speicherpotenzial des deutschen Erdgasnetzes liegt heute bei 220 TWh thermisch. Über Windwasserstoff kann unter Beachtung der geltenden Einspeisegrenzen von 5-vol% (d.h. 1,5 % energetisch) eine Speicherkapazität von 1,8 TWhel erschlossen werden. Dies entspricht dem deutschen Stromverbrauch eines Tages. Über die Methanisierung kann die volle Speicherkapazität von 120 TWhel genutzt werden, mit der die Stromversorgung durch entsprechend ausgebaute Gaskraftwerken oder BHKW über zwei bis drei Monate bewerkstelligt werden könnte.
Macht das Konzept Windgas den Ausbau des Stromnetzes überflüssig?
Nein. Zur Integration weiterer und größerer Mengen an erneuerbarem Strom ist es nicht nur erforderlich, Speicher aufzubauen, sondern auch das Stromnetz zu verstärken und ggf. auszubauen. Ergänzend muss auch ein intelligentes Lastmanagement zur Verbrauchssteuerung eingeführt werden.
In jedem Fall kann es mit Windgas keine Ausreden mehr geben, der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse begrenzt werden, weil angeblich das Netz nicht entsprechend verstärkt oder ausgebaut wird.
Was ist Elektrolyse? Oder: Wie wird Strom in Wasserstoff umgewandelt?
Schon vor über 200 Jahren hat der italienische Physiker Alessandro Volta entdeckt, dass man elektrischen Strom nutzen kann, um chemische Prozesse auszulösen. Dieses Verfahren wird als Elektrolyse bezeichnet. Es liefert die Grundlage für die Herstellung von Windgas. In der Elektrolyse wird Strom eingesetzt, um Wasser in seine Grundstoffe aufzuspalten: in Wasserstoff und Sauerstoff. Der Sauerstoff wird in die Atmosphäre abgegeben, der Wasserstoff ins Gasnetz eingespeist. Der durch Ökostrom hergestellte Wasserstoff dient als Energieträger für die Wärmeerzeugung oder kann rückverstromt werden.
Was ist Methanisierung?
Methanisierung ist ein chemischer Prozess, in dem Kohlendioxid (CO2) mit Wasserstoff zu Methan und Wasser reagiert. Windgas, das im ersten Schritt (Elektrolyse) aus Strom gewonnen wird, wird auf diese Weise zu Methan verarbeitet. Für diesen Prozess muss Energie aufgewendet werden, so dass sich der Wirkungsgrad verschlechtert.
Methan hat allerdings auch einen wesentlichen Vorteil gegenüber Wasserstoff: Es kann in unbegrenzter Menge ins Gasnetz eingespeist werden. Wenn also die Kapazitäten für die Einspeisung von Wasserstoff ausgeschöpft sind, kann die Methanisierung sinnvoll sein.
Verschlechtert sich durch den niedrigeren Brennwert von Wasserstoff die Gasqualität?
Grundsätzlich hat Wasserstoff einen niedrigeren Brennwert als Erdgas. Jedoch schwankt die Gaszusammensetzung und damit die Qualität im Gasnetz ständig. Innerhalb einer Toleranzgrenze ist diese Schwankung unproblematisch. Eine erlaubte Beimischung von Wasserstoff bewegt sich aufgrund der Prüfung und Festschreibung durch den DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) innerhalb dieser Toleranzen.
Reichen andere Speicher für Ökostrom nicht aus? Zum Beispiel Pumpspeicherkraftwerke in Norwegen?
Mitunter werden norwegische Pumpspeicherkraftwerke als Speicher für deutschen Ökostrom ins Gespräch gebracht. Das ist sicher richtig. Es gilt aber auch zu bedenken, dass die skandinavischen Wasserkraftwerke dazu überhaupt erst einmal aufwendig umgerüstet und die nötigen Leitungen gebaut werden müssen. Der Stromtransport nach Skandinavien und zurück wird zudem die Energieeffizienz verringern. Darüber hinaus wollen auch andere europäische Länder die skandinavischen Kapazitäten nutzen, so dass keineswegs ausgemacht ist, dass Norwegen uns die nötigen Speicher zur Verfügung stellen kann. Und schließlich ist auch die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit dieser Lösung kritisch zu hinterfragen. Denn Deutschland wird Strom immer dann exportieren, wenn er billig ist, und wieder importieren, wenn er teuer ist.
Welche Vorteile bietet mir eine Genossenschaftsmitgliedschaft?
Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer von Greenpeace Energy und bestimmen den Kurs des Unternehmens mit. Im Falle eines Gewinns kommt der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft allen Mitgliedern zugute, entweder in Form einer Rückvergütung oder einer Dividende auf das eingezahlte Kapital.
Wie wird abgestimmt?
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern wählen diese 50 Vertreter und Vertreterinnen, die an der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung teilnehmen und dort Entscheidungen - etwa über die Verwendung des Jahresüberschusses - treffen. Jedes Mitglied verfügt unabhängig von der Zahl seiner Anteile über eine Stimme.
Wie sind Genossenschaften aufgebaut?
Das wichtigste Organ einer Genossenschaft ist die General- oder Vertreterversammlung. Sie bestellt und entlastet den Aufsichtsrat, entlastet den Vorstand, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt Satzungsänderungen und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben vor der General- oder Vertreterversammlung Rechenschaft abzulegen.
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Eine eingetragene Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die ähnliche Interessen haben und deshalb gemeinsam wirtschaften. So kann eine Genossenschaft Güter oder Leistungen einkaufen und ihren Mitgliedern oder - wie bei Greenpeace Energy - allen Interessierten zur Verfügung stellen. Genossenschaften sind selbstverwaltet; statt Gewinnmaximierung stehen bei ihnen üblicherweise andere Ideale wie Selbsthilfe und Solidarität im Vordergrund.
Wie ist das Verhältnis zur Umweltschutzorganisation Greenpeace e.V.?
Die Genossenschaft ist laut Satzung verpflichtet, die Qualitätskriterien für sauberen Strom der Umweltorganisation Greenpeace zu erfüllen. Die Verwendung des Namens ist durch einen Vertrag zwischen der Genossenschaft Greenpeace Energy eG und der Greenpeace Media GmbH geregelt. Die gemeinnützige Organisation Greenpeace e.V. hält als Gründungsmitglied 14 Genossenschaftsanteile (von mehr als 800.000 Anteilen unserer mehr als 26.000 Mitglieder; Stand: März 2020). Weitere wirtschaftliche oder finanzielle Verflechtungen bestehen nicht; Greenpeace Energy trifft seine unternehmerischen Entscheidungen allein und unabhängig.
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